Kantonale Abstimmungen ZH Neues Zürcher Zusatzleistungsgesetz «unfair und unsinnig»

SDA

9.9.2020 - 16:08

Das Komittee gegen das Zusatzleistungsgesetz setzt sich zusammen aus Vertretern aus FDP, SVP und EDU. (Symbolbild)
Das Komittee gegen das Zusatzleistungsgesetz setzt sich zusammen aus Vertretern aus FDP, SVP und EDU. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Zürich soll mit einem neuen Zusatzleistungsgesetz in Zukunft die Gemeinden finanziell entlasten und einen höheren Anteil an den Zusatzleistungen für AHV- und IV-Bezüger übernehmen. Ein Komitee aus FDP, SVP und EDU kämpft dagegen.

Das neue Gesetz sei unfair und unsinnig, sagte der Präsident der Zürcher SVP, Benjamin Fischer, am Mittwoch an einer Medienkonferenz des Nein-Komitees. Mit dem Finanzausgleich stünde bereits ein Ausgleichsinstrument zur Verfügung. Der Kantonsrat habe das Gesetz durchgewunken, ohne sich mit den Auswirkungen auseinanderzusetzen. Statt gelöst werde das Problem nur verschoben.

Das sah auch FDP-Kantonsrat Marc Bourgeois so: Das neue Gesetz würde zu einer Verwaltung von Armut führen, nicht zu deren Lösung. Kosten für Sozialleistungen würden vor allem dann unter Kontrolle gebracht, wenn die Gemeinden sie selbst übernehmen müssen. Würden sie an den Kanton delegiert, würden Gelder freizügiger in Anspruch genommen.

Mit dem neuen Gesetz hätten die Gemeinden keine Anreize mehr, die Kosten zu senken. Bourgeois rechnet vor, dass mit dem Geld, das der Kanton bei einer Annahme mehr ausgeben müsste, alle drei Jahre ein neuer Rosengartentunnel gebaut werden könnte. Eine Ja an der Urne würde zudem zu einem neuen Sparprogramm führen.

Vorlage kein wirklicher Ausgleich

Die Vertreter des Nein-Komitees sind der Ansicht, dass das neue Zusatzleistungsgesetz eben nicht zu einem Ausgleich führt, da Gemeinden unabhängig von deren Finanzlage davon profitieren würden.

FDP-Kantonsrat Alex Gantner erinnerte daran, dass der gesetzlich verlangte mittelfristige Ausgleich der Jahresrechnungen bis 2024 ohnehin schon um 900 Millionen Franken verfehlt werde. Das neue Zusatzleistungsgesetz würde dem gut 600 Millionen Franken hinzufügen.

Er machte zudem die Unternehmenssteuerreform geltend: Damit die Städte die kantonale Umsetzung mittrugen, wurde damals – für die Steuervorlage 17 – bereits der Kantonsanteil am Soziallastenausgleich erhöht.

Eine weitere Erhöhung sei in Aussicht gestellt worden, um die Städte von einer weiteren Unternehmenssteuerreform zu überzeugen. Mit dem neuen Zusatzleistungsgesetz würde dieser Pfand vom Kanton aber aus der Hand gegeben, so Gantner.

Der Zürcher Kantonsrat und ein Ja-Komitee, dem Vertreter aus FDP, CVP, EVP, GLP, SP, Grüne und AL angehören, hatten sich klar für das neue Zusatzleistungsgesetz ausgesprochen. Der Regierungsrat hingegen appellierte an die Stimmbevölkerung, die Vorlage abzulehnen. «Man kann kein Geld verteilen, das nicht da ist», sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP).

Die Kosten für die Zusatzleistungen für AHV- und IV-Bezüger werden bisher zu 56 Prozent von den Gemeinden bezahlt, 44 Prozent kommen von Kanton und Bund. Bei einem Ja müssen die Gemeinden nur noch 30 Prozent zahlen. Der Anteil von Kanton und Bund würde entsprechend auf 70 Prozent steigen.

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