Versuchter Mord Obergericht Zürich befasst sich mit Attacke auf Asylbetreuerin

SDA

19.3.2019 - 06:01

Vor dem Zürcher Obergericht muss sich am heutigen Dienstag eine Frau wegen versuchten Mordes verantworten. Das Bezirksgericht Bülach ZH hatte sie im September 2017 zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte versucht, in einem Asylheim eine Betreuerin umzubringen.

Das Asylgesuch der Frau aus der Elfenbeinküste war von sämtlichen Instanzen abgelehnt worden. 2014 hätte sie aus der Schweiz ausreisen müssen. Da sie aber ein Wiedererwägungsgesuch wegen psychischer Probleme gestellt hatte, konnte sie vorderhand noch in der Schweiz bleiben. Im November 2015 kam es zu der Tat.

An jenem Tag sollte die Frau gegen ihren Willen vom Durchgangszentrum Embrach ZH in eine Notunterkunft in Adliswil ZH umziehen. Als eine Betreuerin ins Zimmer kam, um beim Packen zu helfen, wurde sie von der Asylbewerberin unvermittelt attackiert.

Mit einem 43 Zentimeter langen Gertel – einem sichelartigen Gartenwerkzeug – hieb die Beschuldigte an die zwanzig Mal auf die Betreuerin ein. Erst als diese sich tot stellte, hörte die Angreiferin auf. Sie bespritzte das Opfer mit Brennsprit, zündete es dann aber doch nicht an.

Stattdessen wechselte sie die Kleider, setzte eine Perücke auf und flüchtete durchs Fenster. Die Betreuerin blieb schwer verletzt zurück. Ein Auge konnte nicht mehr gerettet werden.

Die Bülacher Bezirksrichter sprachen die Beschuldigte des versuchten Mordes schuldig und verhängten eine 18-jährige Freiheitsstrafe. Sie folgten damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf versuchten Totschlag und vier Jahre Freiheitsentzug plädiert. Eventuell sei die Frau wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen.

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