Strassenverkehr Quartierstrassen werden zu Vorgarten, Spielstrasse und Tribüne

olgr, sda

16.7.2021 - 14:56

Die Konradstrasse in Zürich soll zur "langen Spielstrasse" werden: In den Sommerferien kann die Bevölkerung drei Quartierstrassen für einmal etwas anders nutzen.
Die Konradstrasse in Zürich soll zur "langen Spielstrasse" werden: In den Sommerferien kann die Bevölkerung drei Quartierstrassen für einmal etwas anders nutzen.
Keystone

Auf drei Stadtzürcher Strassen verkehren in den Sommerferien keine Autos – sie werden von der Quartierbevölkerung in Beschlag genommen: Der Startschuss für das Projekt «Brings uf d'Strass!» ist erfolgt.

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Mit dem Projekt «möchten wir neue Freiräume schaffen», wird Tiefbauvorstand Richard Wolff (AL) in einer Mitteilung vom Freitag zitiert. Auf der Fritschistrasse sowie auf Abschnitten der Rotwand- und der Konradstrasse sollen sich die die Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner begegnen können.

In den vergangenen Monaten hat das Tiefbauamt gemeinsam mit Anwohnenden und Gewebetreibenden überlegt, wie die Strassen anders genutzt werden sollen. Dabei wurden drei verschiedene Konzepte erarbeitet.

Grills und Hochbeete

An der Fritschistrasse im Kreis 3 entsteht ein «gemeinschaftlicher Vorgarten». In zwei Gartenhäuschen sind Sonnenschirme, Grills und Tische eingestellt, die auf der Strasse aufgestellt werden können. Hochbeete laden zum Gärtnern ein.

Die Rotwandstrasse im Kreis 4 bietet während den Sommerferien als «nachbarschaftliche Verweiltribüne» verschiedene Sitz- und Spielmöglichkeiten. Die Konradstrasse im Kreis 5 soll sich zur «langen Spielstrasse» wandeln.

Die Stadt Zürich stellt an den drei Strassen das Basis-Mobiliar zur Verfügung, heisst es in der Mitteilung. Dieses könne kreativ genutzt werden. «Wir wollen der Bevölkerung auch die Möglichkeit geben, die Strassen nach ihren Vorstellungen zu nutzen.»

Die drei Strassenabschnitte bleiben bis 27. August für den Autoverkehr gesperrt. Anrainerinnen und Anrainer, Zubringerdienste und Fahrzeuge des öffentlichen Diensts sind vom Verbot ausgenommen.