Coronavirus – SchweizQuartiervereine sind gegen weitere Lockerungen für Gastronomie
SDA
2.9.2020 - 11:11
Die Gruppe Innenstadt als Wohnquartier hat sich gegen eine Corona-bedingte Bewilligung von Festzelten und Heizpilzen für Gastrobetriebe ausgesprochen. Die Wohnquartiere müssten geschützt werden.
Besonders während der Nachtruhezeit litten die Innenstadtquartiere seit der Lockerung der Corona-Massnahmen unter enormer Belastung, teilte die Gruppe Innenstadt als Wohnquartier am Mittwoch mit. Seit Mai dürfen Gastrobetriebe ihre Aussenbereiche erweitern.
Am Montag reichten Vertreter der bürgerlichen Ratsseite im Kantonsrat ein dringliches Postulat ein. Der Regierungsrat solle prüfen, wie man der Gastrobranche im Herbst und Winter helfen könne. So sollen etwa Zelte einfacher bewilligt oder die Öffnungszeiten «unbürokratisch» erweitert werden können. Zudem soll das Verbot von Aussenheizungen wie Heizpilzen vorübergehend aufgehoben werden.
«Für sensible Bevölkerungsgruppen wie etwa Berufstätige und Familien mit Kindern wird es immer schwieriger in den Quartieren zu wohnen», sagte Felix Stocker, Mitglied der Gruppe Innenstadt als Wohnquartier, auf Anfrage. Wegen Lärms in der Nacht könnten sich die Menschen nicht mehr erholen, ausserdem gebe es kaum mehr ein Durchkommen auf den Trottoirs. «Auf die Quartierbevölkerung wird null Rücksicht genommen.»
Sollte der Kantonsrat den Forderungen nachkommen, wolle die Gruppe politische und juristische Schritte prüfen, so Stocker. Man sei allerdings jederzeit gesprächsbereit. «Bisher wurden wir als Ansprechpartner aber weder von der Stadt noch von der Gastrolobby ernst genommen.»
In der Gruppe Innenstadt als Wohnquartier sind die Quartiervereine Zürich 1 rechts der Limmat, Selnau-City, Aussersihl-Hard und der Einwohnerverein Altstadt links der Limmat vertreten. Die Gruppe hatte sich dieses Jahr bereits erfolgreich gegen die Durchführung der «Mediterranen Nächte» in der Stadt Zürich gewehrt. Restaurants und Bars mit Gastwirtschaften im Freien hätten während der Sommerferien an lauen Sommerabenden ihren Aussenbereich bis 2 Uhr offen halten dürfen.
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