Volksschule Regierungsrat ist gegen Zehnfingersystem in der Volksschule

leph, sda

4.11.2021 - 11:33

Dank Smartphones und anderer technologischer Entwicklungen sei Tastaturschreiben heute nicht mehr so wichtig wie früher, findet der Zürcher Regierungsrat. Er lehnt es deshalb ab, das Erlernen des Zehnfingersystems in der Volksschule gesetzlich zu verankern. (Symbolbild)
Dank Smartphones und anderer technologischer Entwicklungen sei Tastaturschreiben heute nicht mehr so wichtig wie früher, findet der Zürcher Regierungsrat. Er lehnt es deshalb ab, das Erlernen des Zehnfingersystems in der Volksschule gesetzlich zu verankern. (Symbolbild)
Keystone

Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich sollen während der obligatorischen Schulzeit auch weiterhin nicht das Zehnfingersystem lernen. Dessen Bedeutung habe aufgrund neuer technologischer Entwicklungen abgenommen, findet der Regierungsrat und empfiehlt eine Motion im Kantonsrat mit dieser Forderung zur Ablehnung.

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Die Bedeutung des «Tastaturschreibens» und des Zehnfingersystems hätten sowohl in der Schule als auch in der Berufswelt zuletzt deutlich abgenommen, heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort des Regierungsrats auf eine Motion von Kantonsrätin Sandra Bossert (SVP, Wädenswil).

Bossert fordert, dass das Erlernen des Zehnfingersystems in der obligatorischen Schulzeit gesetzlich verankert wird. Durch die fortschreitende Digitalisierung sei das schnelle und fehlerfreie Schreiben von Texten enorm wichtig geworden.

Keine «blinde Beherrschung der Tastatur»

Der Regierungsrat wiederum begründet die abnehmende Bedeutung des Zehnfingersystems mit neuen Möglichkeiten für die Datenerfassung, etwa QR-Codes, oder die Umwandlung gesprochener Sprache in Text.

Das Schreiben auf der Tastatur sowie das Zehnfingersystem sind zwar tatsächlich bereits Bestandteil des Zürcher Lehrplans 21. Die Schülerinnen und Schüler würden «die effiziente Nutzung einer Tastatur lernen», heisst es da. Die blinde perfekte Beherrschung der Tastatur sei jedoch nicht Ziel der Volksschule. Der Kantonsrat wird an einer der kommenden Sitzungen über den Vorstoss entscheiden.