Im Kanton Zürich soll es ein neues Wassergesetz gegeben. Eine Mehrheit der entsprechenden kantonsrätlichen Kommission ist für die neue Vorlage. SP und Grüne hingegen lehnen diese ab: Sie wehren sich dagegen, dass die öffentliche Wasserversorgung im Kanton teilprivatisiert werden könnte.
Im Kanton Zürich ist das Wasserrecht bisher in zwei Gesetzen und fünf Verordnungen geregelt. Diese sollen in einem einzigen Gesetz zusammengefasst werden.
Die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) hat den Entwurf vom Regierungsrat nun fertig beraten und dabei den Mitbericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) berücksichtigt.
Die Mehrheit der KEVU stimmt der Kommissionsvorlage zu, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Sie sehe eine der Stärken in der Vereinigung der bisher getrennten Erlasse. Gegenüber dem Entwurf des Regierungsrates hat die Kommission verschiedene Präzisierungen gemacht, so etwa bei der Revitalisierung, bei der Gewässerraumfestlegung und beim Schutz des Privateigentums.
"Rote Linie überschritten"
Eine Minderheit der KEVU - bestehend aus SP und Grünen - lehnt das neue Wassergesetz ab. Mit der Möglichkeit zur Teilprivatisierung der Wasserversorgung werde eine rote Linie überschritten, heisst es in einer Mitteilung der Grünen.
Aus der ursprünglich ausgewogenen Vorlagen habe die Kommissionsmehrheit "ein bürgerliches Flickwerk" gemacht. Und die SP betont, dass "Wasser und natürliche Gewässer öffentliche Güter" seien, wie es in einer Mitteilung heisst.
Auch die Grünliberalen sind nicht wirklich zufrieden mit dem neuen Wassergesetz. In der Kommissionsberatung sei das neue Wassergesetz nur teilweise sinnvoll ergänzt und präzisiert worden, heisst es in einer Mitteilung.
Im Gegensatz zu SP und Grüne wollen die Grünliberalen das neue Wassergesetz aber insgesamt annehmen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, zu einem späteren Zeitpunkt und oder auf anderem Wege Verbesserungen zu verlangen.
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