Spitäler Spital Wetzikon steht für Neubau ohne Generalunternehmer da

sda

7.5.2024 - 20:14

Das Spital Wetzikon auf einer Aufnahme vom 5. April dieses Jahres.
Das Spital Wetzikon auf einer Aufnahme vom 5. April dieses Jahres.
Keystone

Neuer Rückschlag für die Trägerin des Spitals Wetzikon, die Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO AG): Der Generalunternehmer für den Spitalneubau hat den Vertrag für das Neubauprojekt gekündigt. Das teilte die GZO AG am Dienstagabend mit.

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Die GZO AG prüfe nun das weitere Vorgehen und setze sich mit allen Parteien zwecks einer geordneten Projektübergabe in Verbindung: Das heisst es in der Mitteilung weiter. Die GZO prüfe für das zu 70 Prozent realisierte Neubauprojekt verschiedene Optionen.

Aus welchem Grund die Generalunternehmung den Vertrag gekündigt hat, steht nicht in der Mitteilung.

Das Spital Wetzikon ist ein regionales Schwerpunktspital mit universitärem Lehrauftrag. Es verfügt nach eigenen Angaben über 150 Betten und stellt mit seinen rund 900 Angestellten die erweiterte medizinische Grundversorgung von jährlich über 100’000 ambulanten Patientenkontakten sowie rund 10'000 stationären Patientinnen und Patienten sicher. Diese kommen primär aus dem Zürcher Oberland.

In Nachlassstundung

Anfang Monat war bekannt geworden, dass die GZO AG wegen finanzieller Schwierigkeiten beim Hinwiler Bezirksgericht eine provisorische Nachlassstundung beantragt hat. Dies, um auf der Suche nach Lösungen für die Refinanzierung einer am 12. Juni auslaufenden Obligationenanleihe über 170 Millionen Franken Zeit zu gewinnen.

Der Spitalbetrieb ist davon nicht tangiert. Die Anleihe hatte das Spital vor zehn Jahren für den Neubau und die Modernisierung des Betriebs aufgenommen und an der Börse kotiert.

Das Bezirksgericht Hinwil genehmigte die beantragte provisorische Nachlassstundung am Dienstagabend und setzte zwei Anwälte als Sachwalter an. Die Nachlassstundung dauert bis Ende August; sie kann bei Bedarf verlängert werden.

Anfang April war bekannt geworden, dass sich das Spital an den Kanton Zürich gewandt und um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Dem Gesuch kam der Kanton aber nicht nach; das Spital Wetzikon gelte nicht als «unverzichtbar». Es sei für die Spitalversorgung der Zürcher Bevölkerung nicht zwingend notwendig.