Abstimmung Stadtrat Zürich lehnt Initiative «Keine goldenen Fallschirme» ab

paja, sda

24.8.2022 - 13:55

Die Mitglieder des Zürcher Stadtrats sollen künftig als einzige von einer speziellen Abgangsverordnung profitieren können.  (Archivbild)
Die Mitglieder des Zürcher Stadtrats sollen künftig als einzige von einer speziellen Abgangsverordnung profitieren können. (Archivbild)
Keystone

Der Zürcher Stadtrat hat sich gegen die SVP-Initiative «Keine goldenen Fallschirme» ausgesprochen. Er präsentiert einen Gegenvorschlag, der sich auf die Mitglieder des Stadtrats beschränkt. Zu hohe Abgangsentschädigungen für andere Behördenmitglieder seien bereits korrigiert worden.

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Die Initiative erklärte er zwar als gültig, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Doch das Parlament habe wesentliche Forderungen bereits umgesetzt. Schon am 1. September trete die Teilrevision der Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder (VAB) in Kraft.

Maximal beträgt die Abgangsentschädigung nach den Änderungen des Gemeinderats künftig 1,8 Jahreslöhne. In seiner Mitteilung betont der Stadtrat, dass sich die neuen Ansprüche grösstenteils bei einem Jahressalär oder darunter bewegen. Die Initiative, die von über 3000 Personen unterschrieben wurde, fordert höchstens ein Jahressalär Entschädigung.

Forderung aufgenommen

Der Zürcher Gemeinderat hatte im März ein regelrechtes Streichkonzert veranstaltet: Die Fraktionen strichen gemeinsam die als «unanständig hoch» empfundenen Abgangsentschädigungen für gewählte Behördenvertreter und -vertreterinnen zusammen.

Zudem hatte der Gemeinderat eine Motion überwiesen, die fordert, dass die VAB nur noch Stadträtinnen und Stadträte betrifft. Friedensrichterinnen, Präsidenten von Kreisschulbehörden oder Stadtammänner sollen wie der Rest der städtischen Angestellten über das Personalrecht abgefunden werden. Diese Forderung hat der Stadtrat nun im Gegenvorschlag aufgenommen.

Schulpräsident kassierte 650'000 Franken

Das letzte Mal für rote Köpfe sorgte eine «unanständig hohe» Abgangsentschädigung im Sommer 2021, als der Präsident einer Kreisschulbehörde sich um eine Schulleiterstelle bewarb – ausgerechnet in jenem Kreis, den er selber präsidierte.

Obwohl er freiwillig als Präsident zurücktrat, kassierte er eine Abgangsentschädigung von 650'000 Franken. Wegen des öffentlichen Drucks trat er die Stelle als Schulleiter schliesslich nicht an. Die 650'000 Franken behielt er trotzdem.