Spitäler Stimmvolk kann Auslagerungen am Unispital künftig verhindern

fn, sda

3.4.2023 - 09:30

Will das Universitätsspital Zürich künftig Abteilungen auslagern, kann das Volk dies verhindern. Der Kantonsrat hat dies am Montag in zweiter Lesung beschlossen. (Archivbild)
Will das Universitätsspital Zürich künftig Abteilungen auslagern, kann das Volk dies verhindern. Der Kantonsrat hat dies am Montag in zweiter Lesung beschlossen. (Archivbild)
Keystone

Das Zürcher Stimmvolk kann bei Auslagerungen am Universitätsspital USZ künftig mitreden. Der Kantonsrat hat mehrere Änderungen des Unispital-Gesetzes am Montag in zweiter Lesung gutgeheissen. Die FDP verlangte vergeblich die Rückweisung des Gesetzes.

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Die FDP wollte mit dem Rückweisungsantrag vor allem verhindern, dass Auslagerungen einzelner Spitalabteilungen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Zumindest dann, wenn deren Umfang mehr als vier Millionen Franken beträgt.

FDP will kein «Bezirksspital Fluntern»

Das USZ brauche mehr unternehmerischen Spielraum, begründete die FDP den Rückweisungsantrag. Sonst werde daraus ein «Bezirksspital Fluntern», sagte FDP-Kantonsrätin Bettina Balmer. Auch GLP, EVP und Mitte waren für die Rückweisung des Universitätsspital-Gesetzes und für Überarbeitung einzelner Passagen.

Gegen die unübliche Allianz aus SVP, Grünen und SP hatten sie jedoch keine Chance. Sie bildeten eine Mehrheit, die den Rückweisungsantrag mit 105 Ja zu 67 Nein ablehnte. Das ganze Gesetz wurde schliesslich bei der Schlussabstimmung mit 105 Ja zu 65 Nein angenommen.

Sollte das USZ also dereinst den Reinigungsdienst, die Physiotherapie oder die Gastronomie an Private auslagern wollen, könnte das Referendum ergriffen werden. Würden genügend Unterschriften gesammelt, hätte das Volk das letzte Wort.

Weniger Freiheit für das USZ

Auch in anderen Belangen hat das USZ künftig weniger Entscheidungsfreiheit. Der Rat beschloss, dass er selber alle Auslagen des USZ genehmigen will, wenn diese 1 Prozent des USZ-Eigenkapitals übersteigen.

Das Parlament soll zudem bei Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen immer dann das letzte Wort haben, wenn deren Wert 7 Prozent des Spital-Eigenkapitals übersteigen.

Weniger Macht für Klinikdirektoren

Teilweise bereits umgesetzt sind mehrere Veränderungen innerhalb des Spitals. So müssen die Direktionen der einzelnen Kliniken einen Teil ihrer Macht an die Spitaldirektion abgeben.

Hierarchieübergreifende Doppelfunktionen wird es zudem nicht mehr geben. Es ist also nicht mehr erlaubt, dass ein Ärztlicher Direktor oder eine Ärztliche Direktorin gleichzeitig die Klinik leitet. Das Offenlegen von Interessenbindungen ist ausserdem Pflicht.

All diese Veränderungen sind eine Folge der Missstände, die vor bald drei Jahren für Schlagzeilen sorgten. Am meisten Aufmerksamkeit erregten die Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie.

Der damalige Klinikleiter soll Implantate einer Firma verwendet haben, an der er selber beteiligt war, ohne diese Interessenbindung zu deklarieren. Zudem soll er Operationsberichte geschönt haben.