Fangewalt Tritt gegen Bewusstlosen: Landesverweis für gewalttätigen FCZ-Fan

kl, sda

16.6.2021 - 13:55

Das Bezirksgericht Zürich hat einen gewalttätigen Fussballfan zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und einen Landesverweis ausgesprochen. (Symbolbild)
Das Bezirksgericht Zürich hat einen gewalttätigen Fussballfan zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und einen Landesverweis ausgesprochen. (Symbolbild)
Keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen FCZ-Fan zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und einen Landesverweis ausgesprochen. Der 26-Jährige hatte im Rahmen einer Massenschlägerei einen regungslos am Boden liegenden GC-Fan gegen den Kopf getreten.

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Es sei ein gezielter, wuchtiger «eindeutiger Tritt ins Gesicht» eines GC-Fans gewesen, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung. Der FCZ-Fan habe in einer Einvernahme über den GC-Anhänger gesagt, «ich wollte nicht, dass er wieder aufsteht». Das sei «ein sauberes, knappes Geständnis».

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 28 Monaten Gefängnis als Zusatzstrafe zu einer früheren Strafe wegen eines ähnlichen Vorfalls in Basel. Zwei frühere bedingte Geldstrafen wurden widerrufen und ein Landesverweis von sieben Jahren ausgesprochen. Zwar sei der Angeklagte, ein 26-jähriger Syrer, ein Härtefall, doch eben auch «sicher ein Ausländer, den die Schweizer Bevölkerung aus dem Land gewiesen haben will».

Das Urteil entspricht weitgehend dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte die Attacke als versuchte schwere Körperverletzung, Angriff und Landfriedensbruch taxiert. Zudem eingeklagt war ein Vergehen gegen das Waffengesetz, da der Mann zuhause ein verbotenes Klappmesser aufbewahrte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger hat bereits Berufung erklärt.

Angeklagter macht keine Aussage

Die Tat ereignete sich am frühen Abend des 28. Februars 2018 vor dem Cup-Halbfinalspiel zwischen dem Fussballclub Zürich (FCZ) und dem Grasshopper Club Zürich (GC). Auf dem Platz vor dem Prime Tower wurden laut Anklage etwa 250 GC-Fans von 60 FCZ-Fans attackiert.

Dabei hätten die Angreifer Pyros gezündet, und es sei wahllos mit rücksichtsloser Körpergewalt sowie teils mit Stühlen und Wurfgegenständen auf die GC-Fans eingedroschen worden.

Von den drei offiziell bekannten, dabei verletzten Beteiligten lag einer bewusstlos am Boden. Zu diesem sei der Beschuldigte hingerannt und habe dann zweimal gegen den Wehrlosen gekickt, wie es die Anklage schildert. Dass das Opfer dabei nur eine Gesichtsfraktur und eine Gehirnerschütterung erlitt, sei lediglich auf glückliche Umstände zurückzuführen.

Wieso der Angeklagte auf den Wehrlosen einschlug, wurde im Prozess nicht geklärt. Auf diese und weitere über 50 Fragen des Richters antwortete er lediglich mit dem Satz: «Ich mache keine Aussage.» Lediglich in seinem Schlusswort sagte er, es tue ihm leid, was geschehen sei.

Verteidigung forderte Freispruch

In früheren Einvernahmen hatte er die Tat jedoch gestanden und dabei dem Staatsanwalt gesagt, er habe sich mit der Aktion eben «dem FCZ verpflichtet gefühlt». Zudem habe er unter Alkohol- und Kokaineinfluss gehandelt.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch; lediglich der Messerbesitz sei zu bestrafen. Auf den als Beweisen dienenden Videos von Überwachungskameras lasse sich kein Tritt des Mannes gegen den Kopf des Bewusstlosen präzise erkennen. Es sei lediglich ein einziger, nicht besonders heftiger Tritt zu sehen. Dieser sei «sicher nicht geeignet, lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen», sagte der Verteidiger.