Ein Kundenberater der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich hat sich abschätzig über Arbeitskolleginnen geäussert und Mitarbeiter vulgär angebaggert: Dass er in der Folge entlassen wurde, sei nicht zu bemängeln, hält ein Gericht fest.
olgr, sda
06.04.2021, 17:33
SDA
Der Mann hatte ab 2002 zunächst in Zürich als Tramführer gearbeitet. 2012 wechselte er ins Team der Kundenberater, die unter anderem auch Fahrausweiskontrollen durchführen. Im August 2017 stellten ihn die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) per sofort frei, auf Ende Jahr kündigten sie ihm, wie einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich zu entnehmen ist.
Mehrere Arbeitskollegen hatten zuvor erklärt, dass sich der Mann sowohl ihnen gegenüber als auch gegenüber Kunden unangemessen verhalte. Dessen Verhalten wurde «unter anderem als frauenfeindlich, diskriminierend und vulgär beschrieben», heisst es im Urteil.
«Dicke Hintern» und «fettige Haare»
So kritisierten zwei Mitarbeiterinnen, dass sich der Kundenberater regelmässig über ihr Äusseres ausgelassen habe. Er soll abschätzig von «dicken Hintern», «fettigen Haaren» und «unmöglichen O-Beinen» gesprochen haben. Zudem soll er sie als Mumien und Mannsweiber bezeichnet haben.
Andere Mitarbeiterinnen berichteten, dass ihnen der Mann detailreich beschrieben haben, wie er gern einen anderen Arbeitskollegen «sexuell geniessen würde». Und ein VBZ-Buschauffeur erklärte, er sei vom Kundenberater vor den Augen und Ohren der Passagiere auf «vulgäre und peinliche Art angebaggert» worden.
Mehrere VBZ-Mitarbeiter kritisierten zudem, dass sich der Kundenberater bei Kontrollen gegenüber Frauen unhöflich, unprofessionell und herablassend zeige und sie vor anderen Fahrgästen bloss stelle. Bei Männern verzichte er hingegen auch mal darauf, den Zuschlag für ein nicht gelöstes Ticket zu verlangen.
Vor dem Verwaltungsgericht forderte der Mann, dass die VBZ ihn als Kundenberater weiterbeschäftigen müssten. Die Kündigung sei zu Unrecht erfolgt. Er sei als Homosexueller diskriminiert worden, brachte er vor.
Sein Vorgesetzter habe ein Problem damit gehabt, dass er schwul sei. Deshalb habe er andere Mitarbeiter dazu gedrängt, gegen ihn auszusagen. Dies hätten insbesondere auch Springerinnen und Springer getan, weil diese selber auf eine Festanstellung gehofft hätten.
Ein Blick in die Personalakte
Das Zürcher Verwaltungsgericht hält die ausgesprochene Kündigung aber für rechtens: Die gegen den Mann erhobenen Vorwürfe würden glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen – gerade auch mit Blick auf dessen Personalakte.
Darin wurde schon 2010 unter anderem vermerkt, dass der Mann anderen Kundenberatern gegenüber nicht unvoreingenommen gegenüber trete und durch seine Art stark polarisiere, heisst es im Urteil. Und auch in den Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen wurde er immer wieder kritisiert: Er müsse aufpassen, sich nicht zu unüberlegten Aussagen verleiten zu lassen, er müsse im Kundenumgang «einfach aufpassen», hiess es 2012.
Das so dokumentierte Verhalten des Mannes, insbesondere seine verbalen Ausfälligkeiten gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie gegenüber Kundinnen und Kunden, sei als grenzüberschreitend und diskriminierend zu qualifizieren. «Darin sind schwerwiegende Verhaltensmängel zu erblicken», hält das Gericht im Urteil fest. Die VBZ hätten damit ohne Bewährungsfrist die Kündigung aussprechen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden.
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