Coronavirus – Schweiz Wegen Corona: Zürcher Regierung bläst Sozialhilfe-Revision ab

SDA

30.4.2020 - 10:48

Der Kanton Zürich bläst seine Sozialhilfe-Gesetzesrevision ab – wegen der Corona-Krise. Knackpunkt dieser Revision wäre eine neue Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden gewesen. (Symbolbild)
Der Kanton Zürich bläst seine Sozialhilfe-Gesetzesrevision ab – wegen der Corona-Krise. Knackpunkt dieser Revision wäre eine neue Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden gewesen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Im Kanton Zürich wird es bis auf Weiteres keine Sozialhilfegesetz-Totalrevision geben. Der Regierungsrat bläst die ganze Übung ab. Statt grundsätzlicher Diskussionen über Art und Umfang der Sozialhilfe gehe es nun um die Bewältigung der Corona-Krise.

Wegen der Corona-Krise werden längerfristig wohl deutlich mehr Zürcherinnen und Zürcher auf Sozialhilfe angewiesen sein. Der Regierungsrat will deshalb auf die geplante Revision des Sozialhilfegesetzes verzichten.

Anstelle von grundsätzlichen Diskussionen über die Art und den Umfang dieser Hilfe gehe es jetzt primär darum, den sozialen Frieden zu gewährleisten und die Krise zu bewältigen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Bei Bedarf könne das geltende Gesetz im Rahmen von kleinen Teilrevisionen angepasst werden. Eine grosse Überarbeitung sei aktuell aber nicht angezeigt. Eine mehrheitsfähige Lösung sei im Moment ohnehin kaum zu erarbeiten.

Neue Kostenverteilung

Einer der Knackpunkte der Revision wäre gewesen, die Kosten für die Sozialhilfe neu zu verteilen. Geplant war, dass der Kanton neu fix 25 Prozent der Sozialhilfekosten übernimmt. 75 Prozent sollten die Gemeinden bezahlen.

Bis anhin betrug der kantonale Anteil bei Schweizerinnen und Schweizern nur 4 Prozent. Dafür kam der Kanton bei Ausländerinnen und Ausländern, die weniger als zehn Jahre in der Schweiz sind, für die gesamten Sozialhilfekosten auf.

SVP: «Missratener Entwurf»

Die SVP freut sich darüber, dass die Regierung den «missratenen Entwurf zu einem neuen Sozialhilfegesetz in den Rundordner entsorgt», also in den Abfalleimer wirft. Ziel und Zweck dieser Revision sei von Anfang an nicht klar gewesen, denn das geltende Gesetz aus dem Jahr 1981 sei keinesfalls veraltet oder überholt, schreibt die Partei in einer Mitteilung.

Die SVP freut sich insbesondere darüber, dass sich der Kanton nun nicht «elegant den steigenden Aufwänden für Sozialhilfe für Ausländer entziehen» kann. Die neue Kosten-Aufteilung hätte ihrer Ansicht nach für die Gemeinden mehr Ausgaben bedeutet.

Auch Grüne wollen keine Totalrevision

Auch die Grünen begrüssen den Entscheid, die ganze Übung abzublasen. Eine Totalrevision sei weder nötig noch hätte sie eine politische Mehrheit gefunden, schreiben sie in einer Mitteilung.

Überarbeiten wollen die Grünen das bestehende Gesetz zwar schon stellenweise, allerdings könne dies auch in Teilrevisionen erledigt werden. Die Finanzierung der Sozialhilfeleistungen müsse so ausgestaltet werden, dass die Gemeinden deswegen nicht in finanzielle Schieflage geraten würden.

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