BundesgerichtZahlungsbefehle gegen Hotelier Schwarzenbach sind gültig
zs, sda
13.1.2021 - 12:00
Das Bundesgericht hat zwölf Beschwerden des Hotelbesitzers und Kunstsammlers Urs Schwarzenbach abgewiesen. Es geht um Steuern in Millionenhöhe.
Streitpunkt vor Bundesgericht waren Zahlungsbefehle, mit denen der Kanton Zürich Steuern in der Höhe von rund 162 Millionen Franken einzutreiben versucht. Mit seinem Urteil bestätigt das Gericht nun deren Gültigkeit.
Die Summe schuldet Urs Schwarzenbach für Steuern und Nachsteuern verschiedener Jahre in der Zeit zwischen 2005 und 2015 der Gemeinde und dem Kanton Zürich sowie dem Bund. Um die Eintreibung der Summe zu sichern, liess der Kanton Zürich 2016 verschiedene Liegenschaften, deren Erträge und Aktien Schwarzenbachs arretieren.
Anfang Oktober 2018 leitete der Kanton Zürich die Betreibungen gegen Schwarzenbach ein, wie aus den zwölf am Mittwoch veröffentlichten Urteilen des Bundesgerichts hervor geht. Schwarzenbach focht sie bis vor Bundesgericht an. Er zweifelt die Gültigkeit der Zahlungsbefehle an.
Das Bundesgericht hat nun festgehalten, dass die Zahlungsbefehle korrekt seien und alle gesetzlich relevanten Angaben enthalten würden. Dass die Betreibungen bei verschiedenen Ämtern eingeleitet worden seien, liege an den jeweils unterschiedlichen Zuständigkeiten für die arretierten Werte. Dies sei nicht rechtsmissbräuchlich.
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