Städtebau Zürcher Hochhäuser dürfen neu drei Stunden Schatten werfen

fn, sda

28.6.2021 - 10:30

Hochhäuser im Kanton Zürich dürfen künftig drei statt wie bisher zwei Stunden Schatten auf ihre Nachbarschaft werfen. Das erlaubt es, Hochhäuser flexibler zu platzieren. Grüne und AL waren dagegen. (Symbolbild)
Hochhäuser im Kanton Zürich dürfen künftig drei statt wie bisher zwei Stunden Schatten auf ihre Nachbarschaft werfen. Das erlaubt es, Hochhäuser flexibler zu platzieren. Grüne und AL waren dagegen. (Symbolbild)
Keystone

Drei Stunden statt wie bisher nur zwei Stunden: So lange dürfen Hochhäuser im Kanton Zürich ihre benachbarten Häuser an einem Wintertag künftig in den Schatten stellen. Dies hat der Kantonsrat am Montag mit 142 zu 27 Stimmen beschlossen.

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Mit dieser Änderung der Bauverordnung kann der Abstand von einem Hochhaus zur Wohnumgebung verkleinert werden. Sehr viel mehr oder grössere Hochhäuser dürften damit im Kanton Zürich aber nicht gebaut werden. Die Gebäude könnten jedoch flexibler platziert werden, begründete der Regierungsrat seinen Antrag.

Dagegen waren nur die Grünen und die AL. Die Grünen bezweifelten, ob die neue Schattenwurfregelung einen Mehrwert bietet. Es gebe keine Argumente, die für drei statt zwei Stunden sprechen würden, sagte David Galeuchet (Grüne, Bülach).

Es sei kein Beitrag zur Verdichtung, die Wohnqualität in der Umgebung werde gesenkt und die Gemeinden könnten nicht einmal mehr Mehrwertabgabe abschöpfen. Von dieser neuen Regelung profitierten also nur Grossinvestoren, sagte Galeuchet weiter. «Wer sonst baut schon Hochhäuser.»

Auch der Kanton Zug kennt die Drei-Stunden-Regel

Auch die AL war dagegen. Noch mehr Hochhäuser seien keine Antwort auf den grassierenden Bodenverbrauch, sagte Judith Stofer (Zürich). Es könne nicht sein, dass in bereits verdichteten Gebieten ein Hochhaus am anderen gebaut werde und die Alteingesessen vertrieben würden. «An den Stadträndern grassiert dafür die Hüsli-Pest.»

Als Hochhaus gilt im Kanton Zürich wie bis anhin ein Gebäude ab 25 Meter Höhe, was sieben bis acht Stockwerken entspricht. Eine identische Drei-Stunden-Regelung kennt bereits der Kanton Zug.