UmweltZürcher Regierung spricht sich gegen Tempo 30 auf dem Zürichsee aus
olgr, sda
30.6.2022 - 13:37
Für den Zürcher Regierungsrat besteht derzeit keine Notwendigkeit, um auf dem Zürichsee eine Höchstgeschwindigkeit einzuführen. Zwei Kantonsrätinnen und ein Kantonsrat der Grünen hatten die Idee einer Tempo-30-Zone auf dem Wasser lanciert.
olgr, sda
30.06.2022, 13:37
SDA
Ausser in bestimmten Sonderzonen wie beispielsweise in Ufernähe gebe es keine Tempolimits auf dem See, hielten die drei Grünen in ihrer Anfrage fest. «Viele der stark motorisierten Boote nutzen ihr Potenzial möglichst aus.»
Das schnelle Fahren auf dem Zürichsee schaffe Gefahren, brachten sie vor. Der damit verbundene Lärm störe im Weiteren die Erholung aller Nichtmotorisierten, und hoher Wellenschlag beeinträchtige zudem die Ufervegetation und brütende Vögel.
Unnatürlich hohe Wellen können «eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf Flachwasserzonen und Schilfröhrichte» haben, bestätigt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Er schreibt etwa von Fischlaich und Jungfischen, die aus ihren Nischen und Mikrohabitaten gespült werden könnten.
Für Kapitäne gelten Regeln
Für ein generelles Tempolimit auf dem Wasser sieht er deswegen aber keine Notwendigkeit – und er verweist auf die Bundesgesetzgebung. Gemäss dieser müssen die Schiffsführerinnen und Schiffsführer dafür sorgen, dass sie die Umwelt nicht stören, und die Beschädigung der Ufer und der Ufervegetation vermeiden. Dort gälten eine strikte Tempolimite von zehn Kilometern pro Stunde und Mindestabstände.
Auch aus Lärmschutzgründen sieht der Regierungsrat keine Veranlassung, um auf dem gesamten See eine Höchstgeschwindigkeit einzuführen. Laute Fahrmanöver fänden dank der Tempobegrenzung in Ufernähe, die bis zu einem Abstand von 300 Metern zum Ufer gelte, nur in verhältnismässig grosser Distanz zum Ufer statt.
Anders als beim Strassenverkehr sei die Zahl potenziell Lärmbetroffener und die Zahl potenziell Lärmverursachender verhältnismässig klein. Die kantonale Fachstelle Lärmschutz verzeichnet gemäss Regierungsrat «auch kaum Anfragen oder Beschwerden zu Schifffahrtslärm».
Die Kapitäne müssten gemäss den geltenden Bundesbestimmungen im Weiteren alle Vorsichtsmassnahmen treffen, damit niemand gefährdet, kein fremdes Gut beschädigt und die Schifffahrt nicht behindert werde, hält der Regierungsrat weiter fest.
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