Sicherheit Zürich: Stadtpolizisten sollen keinen Schweizer Pass mehr brauchen

falu, sda

9.6.2021 - 21:12

Die GLP fordert in einem Postulat, dass auch Personen mit Niederlassungsbewilligung C zum bewaffneten Polizeidienst in der Stadt Zürich zugelassen werden. (Archivbild)
Die GLP fordert in einem Postulat, dass auch Personen mit Niederlassungsbewilligung C zum bewaffneten Polizeidienst in der Stadt Zürich zugelassen werden. (Archivbild)
Keystone

Personen mit Niederlassungsbewilligung C sollen in der Stadt Zürich zum bewaffneten Polizeidienst zugelassen werden. Das fordert ein GLP-Postulat, das der Zürcher Gemeinderat am Mittwoch dem Stadtrat überwiesen hat.

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Das Polizeicorps soll die Stadtzürcher Bevölkerung, die zu über 30 Prozent aus Ausländerinnen und Ausländern bestehe, widerspiegeln. Dass nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht zum bewaffneten Polizeidienst zugelassen seien, sei ein «alter Zopf», der endlich abgeschnitten werden soll, sagte ein GLP-Sprecher. Grüne und SP stimmten der GLP zu.

Dagegen waren SVP, FDP und EVP. Die EVP war der Meinung, dass wer die Staatsgewalt durchsetzen wolle, auch das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben habe. Alles andere zeuge von mangelnder Identifikation mit der Schweiz oder Bequemlichkeit.

Auch die FDP knüpfte das staatliche Gewaltmonopol an das Schweizer Bürgerrecht. Allerdings hat sie nichts dagegen, Personen mit Niederlassungsbewilligung C zur Polizeiausbildung zuzulassen, solange sie sich vor Ausbildungsabschluss einbürgern lassen. Für dieses Modell hatte sich bereits der Stadtrat Ende Mai entschieden.

Demnach kann sich, wer sich im Laufe der zweijährigen Ausbildung und vor der definitiven Anstellung nicht einbürgern lässt, nur im polizeilichen Assistenzdienst oder beim Konsulatsschutz angestellt werden.

Der SVP hingegen geht auch das zu weit: Sie sprach sich nicht nur gegen das GLP-Postulat aus, sondern forderte in einem eigenen Postulat, den Stadtratsbeschluss von Ende Mai rückgängig zu machen. Das Anliegen der SVP wurde allerdings deutlich mit 96 Nein- zu 15 Ja-Stimmen abgelehnt.

Das GLP-Postulat wurde mit 79 zu 33 Stimmen überwiesen. Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) machte den Postulanten allerdings keine grossen Hoffnungen: Der Stadtrat habe mit seinem Entscheid von Ende Mai bereits die im Postulat geforderte Prüfung vorgenommen. Personen mit Niederlassungsbewilligung C sollen nur zur Polizeiausbildung zugelassen werden.