Gemeindeparlamente im Kanton Zürich dürfen gemäss Entscheid der Regierung ab sofort wieder tagen, um wichtige Entscheide auf kommunaler Stufe fällen zu können. Gemeindeversammlungen wird es aber weiterhin nicht geben.
Voraussetzung dafür, eine Parlamentssitzung durchführen zu dürfen, ist das Einhalten der Bundesvorgaben, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen also genügend Abstand zueinander haben.
Diese Bewilligung ist in einer Notverordnung festgehalten, die so lange in Kraft bleibt, bis der Bundesrat das Veranstaltungsverbot aufhebt. Der Kantonsrat muss diese Notverordnung noch genehmigen, was allerdings nur Formsache ist. Gemeindeversammlungen unter Einbezug der Bevölkerung wird es aber weiterhin nicht geben.
Damit auch diese Gemeinden Entscheide fällen können, erhielten die Vorstände bereits erweiterte Kompetenzen. Diese zusätzlichen Kompetenzen gelten auch für Gemeinden mit Parlament – weil das ordentliche Verfahren mit Parlamentssitzung in der Regel zu lange dauert, um die akuten Notstände abzuwehren.
Damit keine willkürlichen Entscheide getroffen werden, müssen die Gemeindevorstände alle Beschlüsse an die Bezirksräte melden. Diese berichten dann an die Direktion der Justiz und des Innern.
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