Häusliche Gewalt Zürcher Kantonsrat will kein beidseitiges Kontaktverbot

SDA

21.1.2019 - 10:59

Den Opfern von häuslicher Gewalt wird auch in Zukunft nicht unter Strafandrohung verboten, sich während des Kontaktverbotes bei den Tätern zu melden. Der Kantonsrat hat am Montag einen entsprechenden Vorstoss der Bürgerlichen abgelehnt.

"Die Initianten, alles Männer, hoffen wohl, dass sich die Opfer, meist Frauen, seltener bei der Polizei melden", sagte Davide Loss (SP, Adliswil). Anders könne er sich diesen Vorstoss nicht erklären.

FDP, SVP und BDP begründeten ihre Parlamentarische Initiative (PI) damit, dass sie Missbrauch verhindern und die Glaubwürdigkeit des Gesetzes stärken wollten. Der Vorstoss wurde in der ersten Beratungsrunde im Kantonsrat auch noch vorläufig unterstützt.

In der Zwischenzeit änderten jedoch auch die Initianten ihre Meinung. Denn: Es sind kaum Fälle bekannt, bei denen sich die Opfer von häuslicher Gewalt während des Kontaktverbots bei den Tätern gemeldet hätten. Der "Missbrauch", der mit der neuen Regelung hätte verhindert werden sollen, existiert offenbar gar nicht.

Zudem zeigte sich, dass auch die Polizei eine solche Änderung für unnötig hält. Die PI wurde deshalb mit 169 zu 0 Stimmen versenkt.

Keine flexiblen Massnahmen

Keine Chance hatte auch eine zweite PI, welche das Gewaltschutzgesetz ändern wollte. Die gleichen bürgerlichen Parteien forderten, dass die Polizei bei der Anordnung von Wegweisungen und Kontaktverboten mehr Flexibilität erhält.

Eine Wegweisung hätte also nicht mehr einfach für die heute fixen zwei Wochen verhängt werden können, sondern auch für eine kürzere Dauer. SVP, FDP und BDP kamen aber auch hier in der Zwischenzeit selber zum Schluss, dass diese Idee nicht praxistauglich ist. Sie lehnten schliesslich ihren eigenen Vorstoss ab. Die PI wurde mit 166 zu 0 zu den Akten gelegt.

Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) war beruhigt. Polizisten könnten beim oftmals gefährlichen Einsatz vor Ort sicher nicht noch darüber diskutieren, ob die Massnahme jetzt für zwölf oder vierzehn Tage angeordnet werden soll. "Es braucht klare Regeln", sagte er.

Und die heutigen Regeln seien zweckmässig. Das Gewaltschutzgesetz habe schon viel Leid verhindert. Generell solle der Gewaltschutz sicher nicht eingeschränkt werden, wie es die beide Vorstösse gefordert hätten, sondern eher ausgebaut, etwa beim Thema Stalking.

Zurück zur Startseite