Extremismus Zürcher Obergericht: Ex-Imam "in der Schweiz nicht mehr erwünscht"

SDA

30.11.2018 - 14:03

Wegen einer Hasspredigt und dem Teilen von IS-Gewaltdarstellungen ist der ehemalige Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee am Freitag verurteilt worden. Das Zürcher Obergericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie 10 Jahre Landesverweis.

Eigentlich hätten die Oberrichter den 26-jährigen Äthiopier noch härter bestrafen wollen. Statt 18 seien eigentlich 21 Monate angemessen, sagte die Richterin. Doch wegen des so genannten Verschlechterungsverbots war dies nicht möglich.

Dieses Verbot besagt, dass ein Obergericht eine Strafe nicht verschärfen darf, wenn nur der Beschuldigte den Fall weitergezogen hat, nicht aber die Staatsanwaltschaft. Somit konnte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichtes Winterthur nur bestätigen. Auch dieses hatte bereits 18 Monate verhängt, wegen öffentlicher Aufforderung zu Gewalt und mehrfacher Gewaltdarstellungen.

Unter dem Strich spielt dies aber keine Rolle - denn der abgewiesene Asylbewerber soll ohnehin ausgeschafft werden. Das Gericht verhängte neben der Freiheitsstrafe einen Landesverweis von 10 Jahren. "Wer als Ausländer solche Aufrufe zu Gewalt verbreitet, ist in der Schweiz nicht erwünscht", sagte die Richterin.

In Ausschaffungshaft

Man werde die Vollzugsbehörde, also das Migrationsamt, anweisen, "alles daran zu setzen, diese Ausschaffung zu vollziehen". Bei Ausschaffungen gibt es immer wieder Probleme, weil einzelne Länder, darunter auch Äthiopien, ihre Bürger nicht zurücknehmen. Bis auf Weiteres bleibt der Verurteilte deshalb am Flughafen Zürich in Ausschaffungshaft.

Er hatte im Oktober 2016 eine Hasspredigt in der inzwischen geschlossenen An'Nur-Moschee gehalten. Darin rief er dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Auch wer nicht fünf Mal am Tag bete, solle bestraft werden. Ehefrauen und andere Familienmitglieder dürften zudem "mit der Hand" statt nur mit Worten zum Gebet gezwungen werden. Von dieser Predigt existiert eine Tonaufnahme.

Predigt aus dem Internet

Der Anwalt des Äthiopiers argumentierte, dass der Vorbeter die Predigt mit Textteilen aus dem Internet zusammengesetzt habe. Man dürfe diese Teile nicht isoliert betrachten. Im "Grossen und Ganzen" sei die Predigt versöhnlich und berichte von den erfüllenden Seiten des Gebetes. Er habe zudem nie jemanden persönlich zu solchem Handeln aufgefordert. Dass der junge Mann ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck.

Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss. "Er kennt den Koran auswendig. Er weiss genau, was er predigt", sagte die Richterin. Er habe in Kauf genommen, dass diese Aufforderungen ihr Publikum finden. Dabei sei es unwichtig, ob auch Positives gesagt worden sei.

Als "nur schwer zu ertragen" bezeichnete die Richterin die Videos und Bilder, die der Extremist auf Facebook teilte und auf sein Mobiltelefon lud. "Ein abgetrennter Kopf, der in einem Kochtopf gekocht wird. Ein Käfig voller Männer, die ertränkt werden. Ich kann mir keine Kultur vorstellen, in der das normal ist", sagte sie zum Beschuldigten, der das Urteil unbeteiligt entgegennahm.

Das Obergericht musste sich zum ersten Mal mit solch drastischen Gewaltdarstellungen auseinandersetzen. Aufnahmen von Gewalt kommen sonst nur in pornographischem Zusammenhang vor Gericht.

Der Beschuldigte selber gab sich beim Prozess wortkarg. Er habe den Behörden schon zu einem früheren Zeitpunkt alles erzählt, sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Bereits am kommenden Montag ist die An'Nur-Moschee erneut Thema für die Justiz. In Winterthur steht ein Geschwisterpaar vor Gericht, das sich im Dezember 2014 dem IS angeschlossen haben soll.

Erst im Oktober wurden acht Gläubige verurteilt, weil sie in der An'Nur-Moschee "Verräter" verprügelten. Diese "Verräter" fertigten die Tonaufnahme der Hasspredigt an und lösten so das Verfahren gegen den jungen Vorbeter aus.

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