Zuwanderung Zürcher Regierungsrat warnt vor Begrenzungsinitiative der SVP

SDA

6.3.2020 - 09:57

Hätte nach Ansicht der Regierung negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsmotor Zürich: die SVP-Begrenzungsinitiative, im Bild die Pakete mit den Zürcher Unterschriftenbögen. (Archivbild)
Hätte nach Ansicht der Regierung negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsmotor Zürich: die SVP-Begrenzungsinitiative, im Bild die Pakete mit den Zürcher Unterschriftenbögen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

In nationale Abstimmungskämpfe mischt sich der Zürcher Regierungsrat nur selten ein. Bei der Begrenzungsinitiative der SVP macht er eine Ausnahme. Er warnt vor der Vorlage, weil sie auf Zürich besonders starke negative Auswirkungen hätte.

Der Regierungsrat verkenne nicht, dass die Zuwanderung auch mit Herausforderungen verbunden sei, teilte er am Freitag mit. Unter dem Strich sieht er jedoch vor allem Vorteile: Die Wertschöpfung im Kanton Zürich sei in den vergangenen Jahren ungebrochen gestiegen, die Arbeitslosigkeit sei bei tiefen rund 3 Prozent geblieben und die Lohnentwicklung sei stabil oder leicht positiv.

Unternehmen könnten abwandern

Bei einem «Ja» am 17. Mai sieht der Regierungsrat aber grosse Probleme auf den Wirtschaftsstandort Zürich zukommen. Die Unternehmen müssten Fachkräfte im EU/EFTA-Raum flexibel rekrutieren können, sonst leide die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Unternehmen. Die heute weitgehend globalisierten Märkte würden es den Unternehmen erlauben, problemlos ihren Standort zu verlegen.

Es sei deshalb sehr wichtig, ohne grossen bürokratischen Aufwand ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben. Die Begrenzungsinitiative würde dies verunmöglichen. Sie verlangt eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz, ohne Personenfreizügigkeit mit der EU.

Bei Annahme der Initiative müsste der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU innert 12 Monaten auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft setzen oder dieses innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen.

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