Der Bau eines durchgängigen Uferwegs am Zürichsee wird schwieriger: Der Zürcher Kantonsrat will, dass gegen den Willen betroffener Grundstückbesitzer grundsätzlich kein Land beansprucht werden darf.
Gegen den Willen der Eigentümer soll Land nur verwendet werden, "wenn eine andere Führung des Uferwegs nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist".
Der Kantonsrat hat sich am Montag mit 94 zu 71 Stimmen für einen entsprechenden Passus im Zürcher Strassengesetz ausgesprochen. Die definitive Abstimmung erfolgt voraussichtlich in vier Wochen.
Eine Sonderregelung
Für die linke Ratsminderheit führt dieser Passus zu einer Ungleichbehandlung: Jonas Erni (SP, Wädenswil) sprach von einer ungerechten Vorlage, die dem Prinzip der Gleichbehandlung widerspreche. "Warum soll ein Grundstückbesitzer sein Land für den Bau einer Autobahn abtreten müssen, während ein Villenbesitzer am See geschützt wird?"
Es werden die Privilegien einiger weniger geschützt, kritisierte auch Daniel Sommer (EVP, Affoltern am Albis). Er versteht nicht, weshalb die öffentlichen Interessen am Seezugang kleiner sein sollen.
Es sei ein Unterschied, ob der Staat Land für eine Strasse brauche oder für einen Wanderweg, merkte hingegen Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) an. Eine Sonderregelung für den Uferweg sei deshalb gerechtfertigt, meinte auch Sonja Rueff (FDP, Zürich).
Dies hatte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme ähnlich gesehen: Uferwege dienten in erster Linie der Erholung, Strassen seien das Rückgrat für Transport von Menschen und Gütern. Angesichts dieser unterschiedlichen Funktionen erscheine es vertretbar, "für den Bau von Uferwegen strengere Anforderungen an den Schutz des Grundeigentums zu definieren".
Ein besonderer Schutz
Mehrere Gegner stuften die vorgesehene Anpassung des Strassengesetzes als unnötig ein. "Das bestehende Enteignungsrecht ist ausreichend", sagte etwa Thomas Wirth (GLP, Hombrechtikon). Es bestünden hohe Hürden.
"Es braucht keinen zusätzlichen Schutz", meinte auch Martin Neukom (Grüne, Winterthur). Und Davide Loss (SP, Adliswil) ergänzte, dass der vorgesehene Paragraf einzig wiedergebe, was ohnehin gelte.
Das Eigentum sei schon geschützt, räumte Peter Vollenweider (FDP, Stäfa) ein. Doch gebe es kaum Grundstücke, bei denen der Druck so gross ist, wie bei jenen mit Seeanstoss. Diese sollen mit der Gesetzesanpassung "bestmöglich geschützt" werden.
Es gehe darum zu wissen, welchen Schutz das Eigentum im Kanton hat, sagte auch Pierre Dalcher (SVP, Schlieren). Enteignungen für den Bau von Uferwegen dürften nur ausnahmsweise erfolgen.
Da der Kanton Zürich über längere Zeit jährlich sechs Millionen Franken für Uferwege ausgeben werde, "ist es richtig und angezeigt", diesen Schutz im Gesetz festzuhalten, führte Erich Bollinger (SVP, Rafz) als Sprecher der Kommission für Planung und Bau aus.
Kein ufernaher Weg
Die vorgesehene Änderung im Strassengesetz werde nicht bedeutungs- und wirkungslos sein, sagte Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP). "Die Verwirklichung eines durchgehenden Uferwegs am Zürichsee wird erschwert." Gerade eine ufernahe Führung des Wegs werde nicht mehr im gleichen Umfang möglich sein.
Der umstrittene Seeuferweg beschäftigt die Politik - und auch die Gerichte - seit Jahren. 2010 wurde die Initiative "Zürisee für alli" lanciert, welche einen durchgehenden Weg forderte.
Diese Initiative wurde zugunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen, mit dem im Strassengesetz verankert wurde, dass der Kanton jährlich mindestens 6 Millionen Franken für den Bau von Uferwegen entlang der Zürcher Seen und Flüsse ins Budget einstellt.
Die bürgerliche Ratsmehrheit brachte damals zum Schutz der Grundstückbesitzer zudem einen Passus ein, wonach Enteignungen gegen deren Willen ausgeschlossen seien. Diese Einschränkung hob das Bundesgericht in der Folge wieder auf. Die nun vorgesehene Regelung, welche Enteignungen nur ausnahmsweise zulässt, wurde von FDP, CVP und SVP mittels Parlamentarischer Initiative angeregt.
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