Chaos beim FC Basel Nächste Runde im Basler Machtkampf: Burgener will Degen zum Verkauf seiner Anteile zwingen

SDA/lbe

12.4.2021

Verlangt den Verkauf von David Degens Anteilen: Bernhard Burgener.
Verlangt den Verkauf von David Degens Anteilen: Bernhard Burgener.
Bild: Keystone

Der Besitzer-Streit um den FC Basel zwischen Bernhard Burgener und David Degen ist um einen Schachzug reicher. Der Verwaltungsrat stützt die Pläne Burgeners. Eine Einigung kommt aber nicht zustande.

SDA/lbe

12.4.2021

Am Montagmorgen tagte der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG. Dabei stimmte das vierköpfige Gremium, dem neben Burgener und Degen auch Karl Odermatt und Peter von Büren angehören, in seiner Mehrheit den Plänen des bisherigen Besitzers zu. Er forderte Degen dazu auf, seinen Aktienanteil dem potenziellen Käufer, der Basel Dream & Vision AG, zu verkaufen, wie einer Mitteilung der Holding zu entnehmen ist.

Dabei stützt sich der Verwaltungsrat auf ein vertraglich festgesetztes Recht, das Burgener es erlaubt, beim Verkauf seiner eigenen Anteile auch jene der Minderheitsaktionäre zu gleichen Konditionen anzubieten. Dieses sogenannte Drag-along-Recht gehe dem Vorverkaufsrecht von Degen vor, heisst es vonseiten des Verwaltungsrates.

Degen hält an Vorkaufsrecht fest

Damit haben nun Burgener und sein Team einen Zug gemacht in diesem Besitzer-Streit. Degen pocht auf sein Vorkaufsrecht, das er für 16,4 Millionen Franken ausüben will. Mit einer superprovisorischen Verfügung hat der frühere Spieler bis jetzt verhindert, dass Burgener seinen 80-Prozent-Anteil an die Basel Dream & Vision AG verkaufen konnte. An der neuen Firma wäre auch der britische Vermögensverwalter Centricus beteiligt. Die Stimmmehrheit hätte weiterhin Burgener.

Gemäss der Mitteilung der FC Basel Holding AG streben Burgener und Degen «im Interesse des FCB» rasch eine aussergerichtliche Einigung an. Degens Seite gibt sich aber so leicht nicht geschlagen. «David Degen hat das ihm gewährte Vorkaufsrecht rechtskonform ausgeübt. Dieses gilt nach wie vor und David Degen hält daran fest. Er hat einen Anspruch auf die Aktien von Bernhard Burgener», wird Degens Berater Dani Büchi von der «Basler Zeitung» in einer ersten Stellungnahme zitiert. 



Die FCB-Medienmitteilung im Wortlaut:

«Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG stimmt dem Verkauf der Aktien von David Degen an die Basel Dream & Vision AG unter vertraglichem Drag-Along-Recht zu – die Parteien streben eine aussergerichtliche Einigung an.

Der Verwaltungsrat der FCB Holding wurde in Kenntnis gesetzt, dass Bernhard Burgener sein vertragliches Recht, den Verkauf von David Degens eigenen Aktien an die Basel Dream & Vision AG zu verlangen (sog. Drag-Along-Recht), ausgeübt hat. Dieses Recht, das Bernhard Burgener gemäss Aktionärbindungsvertrag mit David Degen zusteht und in derartigen Verträgen üblich ist, erlaubt es Bernhard Burgener, seine Aktien zusammen mit den Aktien von David Degen an einen Käufer zu verkaufen. David Degen ist deshalb verpflichtet, seine eigenen Aktien anzudienen und an die Basel Dream & Vision AG zu verkaufen. David Degen erhält dafür denselben Kaufpreis pro Aktie wie Bernhard Burgener.

Der Verwaltungsrat hat weiter zur Kenntnis genommen, dass das Drag-Along-Recht gemäss ausdrücklicher Bestimmung im Aktionärbindungsvertrag dem Vorkaufsrecht von David Degen vorgeht. Das von David Degen geltend gemachte Vorkaufsrecht ist somit gegenstandslos geworden, weil er selbst seine Aktien verkaufen muss.

In Anbetracht dessen ist der Verwaltungsrat der FCB Holding zum Schluss gekommen, dass ein Verkauf sämtlicher Aktien von Bernhard Burgener wie auch von David Degen an die Basel Dream & Vision AG im besten Interesse der Gesellschaft liegt. Anders als David Degen, welcher seine Zukunftspläne für den FCB stets sowohl vor der Öffentlichkeit als auch dem Verwaltungsrat verschwiegen hatte, bietet die neue Eigentümerschaft tragfähige, verlässliche und stabile Perspektiven für den FCB und sichert dessen langfristige Finanzierung. Da das Drag-Along-Recht das Vorkaufsrecht obsolet gemacht hat, hofft der Verwaltungsrat überdies, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen mit David Degen nun rasch beendet werden können.

Deshalb hat der Verwaltungsrat heute der Ausübung des Drag-Along-Rechts und somit dem gleichzeitigen Verkauf der Aktien von David Degen und Bernhard Burgener an die Basel Dream & Vision AG zugestimmt. Da die Aktien von Bernhard Burgener aufgrund der superprovisorischen Verfügung des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 29. März 2021 derzeit nicht übertragen werden dürfen, erfolgte auch die Zustimmung zum Verkauf der Aktien von David Degen unter Vorbehalt. Die aktienrechtliche Zustimmung zum Vollzug der Übertragung steht noch aus, und die Aktien können erst an die Basel Dream & Vision AG übertragen werden, sofern und sobald das vorsorgliche Verfügungsverbot über die Aktien wieder aufgehoben wird.

Bernhard Burgener und David Degen konnten heute ihre Differenzen noch nicht definitiv ausräumen. Beide bekräftigten aber, im Interesse des FCB rasch eine aussergerichtliche Einigung anzustreben, und haben entsprechende Gespräche aufgenommen.»