Im Streit um Steuervorteile für spanische Fussballklubs hat der FC Barcelona in letzter Instanz eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof hob am Donnerstag ein Urteil des untergeordneten EU-Gerichts auf, das dem FC Barcelona und drei anderen Profivereinen Nachzahlungen erspart hätte.
Die EU-Kommission hat demnach eine für vier spanische Profifussballvereine geltende Steuerregelung zu Recht als staatliche Beihilfe eingestuft. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten es 2016 als «unzulässige finanzielle Bevorteilung» gewertet, dass der FC Barcelona sowie Real Madrid, Athletic Bilbao und Atlético Osasuna in Spanien rund 20 Jahre als Organisationen ohne Erwerbszweck eingestuft waren, deren Gewinne um fünf Prozent niedriger besteuert werden als die einer GmbH.
Um die Bevorteilung rückgängig zu machen, verfügte die EU-Kommission die Nachzahlung der nicht gezahlten Steuern. Ihren Berechnungen zufolge könnte es pro Verein um bis zu fünf Millionen Euro gehen. Der genaue Betrag müsse aber von den spanischen Behörden bestimmt werden, hiess es.
Der FC Barcelona hatte gegen den Beschluss der Kommission Klage erhoben und 2019 zunächst vom EU-Gericht Recht bekommen. Der jüngste Entscheid kommt für die Katalanen äusserst ungelegen. Neben den Wechsel-Gerüchten um Klublegende Lionel Messi, der hitzigen Präsidentschaftswahl, dem Schuldenberg in Milliardenhöhe oder der polizeilichen Durchsuchung der Büroräume im Stadion des FC Barcelona stellt das Urteil aber das kleinste akute Problem dar. Was für ein Desaster.