Kommentar So einfach trickste ManCity vor dem Internationalen Sportsgerichtshof

Von Tobias Benz

30.7.2020

Pep Guardiola hat gut lachen: Der spanische Coach darf nächstes Jahr mit Manchester City an der Champions League teilnehmen.
Pep Guardiola hat gut lachen: Der spanische Coach darf nächstes Jahr mit Manchester City an der Champions League teilnehmen.
Bild: Getty

Manchester City darf in der Champions League antreten. Das entschied der Internationale Sportsgerichtshof (CAS) am 13. Juli in Lausanne. Die schweren Verstösse Citys gegen das Financial Fairplay der UEFA seien verjährt, so die grobe Begründung. Neueste Informationen zeigen aber, dass die Engländer vor Gericht ein wenig tricksten.

Der Aufschrei in der Fussballwelt war gross, als der Internationale Sportsgerichtshof (CAS) vor knapp zwei Wochen sein Urteil verkündete. Nun veröffentlichte der Gerichtshof ein 93-seitiges Dokument über die Verhandlung, um darzulegen, wie genau es zu diesem Entscheid kam. Das Ganze wirkt fast schon lächerlich. Aber alles der Reihe nach.

Für den Entscheid des Sportsgerichtshofs wurde ein dreiköpfiges Panel als Schiedsgericht bestimmt. Dabei durften die beiden Parteien, Manchester City und die UEFA, je einen Richter auswählen. Alleine dieser Umstand ist äusserst fragwürdig, denn – oh Wunder – beide stimmten schlussendlich im Interesse ihrer Vorgesetzten. Wer hätte das gedacht?

Um genau das zu verhindern, wird vom Sportsgerichtshof eigentlich vorgeschrieben, dass alle Richter unabhängig sein müssen. Was genau der Sportsgerichtshof aber unter «unabhängig» versteht, ist natürlich eine Frage der Auslegung. So gab es keinerlei Einwände, als City einen Richter vorschlug, der gemäss «Guardian» von 2016 bis 2018 in leitender Funktion bei einer Kanzlei in Abu Dhabi tätig war, zu deren Kunden sowohl die Etihad Airways (Fluggesellschaft), als auch Etisalat (Telekommunikation) zählen. Das sind die beiden Unternehmen, die im Zentrum der Anklageschrift stehen, weil sie ManCity mit illegalen Geldern unterstützt haben sollen.

Nun stellen Sie sich einmal vor, dieser Richter mit dem klingenden Namen Andrew de Lotbinière McDougall hätte Manchester City verurteilt. Versuchen Sie dabei nicht zu lachen. Unmöglich, oder? Aber es kommt noch besser.

Auch Vorsitzender von Manchester City vorgeschlagen

Nachdem bei einem CAS-Urteil beide Parteien einen «unabhängigen» Richter bestimmt haben, braucht es noch eine genauso «unabhängige» Drittperson. Der Vorsitzende. Laut CAS-Regeln wird dieser vom Chef der Berufungsschlichtungsabteilung des Sportsgerichtshofs ausgewählt. Eigentlich.

Im vorliegenden Fall muss der Chef dieser Abteilung aber wohl gerade in den Ferien gewesen sein. Denn der Vorschlag, wer Vorsitzender des Schiedsgericht sein sollte, kam ebenfalls von Manchester City. Dabei handelte es sich um den portugiesischen Anwalt Rui Botica Santos. Der Sportsgerichtshof winkte diesen Vorschlag noch am selben Tag «ohne Einwände» durch, was bedeutet, dass schlussendlich zwei der drei Richter von den «Cityzens» bestimmt worden waren.

Wie lautete das Votum des dreiköpfigen Panels? Natürlich 2:1 für City. Als Begründung wurde in den meisten Anklagepunkten «Verjährung» angegeben. Eine Verjährung, die es wenige Monate zuvor, als die UEFA ihr Urteil gefällt hatte, noch nicht gegeben hatte.

Schon verrückt, wie schnell sich im Fussball alles ändern kann.

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