Gerichtsverhandlung Vergewaltigungsvorwürfe gegen Schweizer Ex-Tennisprofi

SB10

22.11.2019

Schwere Vorwürfe gegen einen ehemaligen Schweizer Tennisprofi. (Symbolbild)
Schwere Vorwürfe gegen einen ehemaligen Schweizer Tennisprofi. (Symbolbild)
Bild: Getty

Ein ehemaliger Schweizer Tennisprofi wird laut «Walliser Bote» beschuldigt, eine Frau vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Der Vorfall soll sich 2014 bei einer Trainer-Konferenz in Estland zugetragen haben. 

Am 9. Dezember findet vor dem Bezirksgericht in Siders eine Verhandlung mit einer bekannten Schweizer Tennisgrösse statt: Dieser wird beschuldigt, vor fünf Jahren eine Frau vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Die Vorwürfe werden von der Verteidigung bestritten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Beschuldigten  die Unschuldsvermutung. Der Prozess findet unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Wie der «Walliser Bote» berichtet, soll der Angeklagte und die Frau gemeinsam mit anderen Tennis-Coaches am Rande einer internationalen Trainer-Konferenz in Tallinn einen feucht-fröhlichen Abend erlebt haben, der offenbar ausartete. Beide erwachten am nächsten Morgen im gleichen Zimmer und konnten sich zunächst an nichts erinnern. Die Frau soll jedoch zahlreiche blaue Flecken und Schürfungen am ganzen Körper entdeckt haben. Er entschuldigte sich bei ihr («nicht gentlemanlike») für die Nacht. Vier Tage später stellt sie ihn per WhatsApp und mit Verweis auf ihre Verletzungen zur Rede, was er denn konkret damit meine, «nicht gentlemanlike». Er antwortete ihr, dass er eine Freundin habe und er deshalb keine andere Frau auf sein Zimmer hätte nehmen dürfen. «Hab ich was Schlimmes gemacht??»

Erinnerungen kommen hoch

In der Zwischenzeit kommen gemäss dem Online-Portal die Bilder der Nacht in der Frau immer wieder hoch. Sie erwacht unter Tränen, schildert die Erinnerungen ihren Vertrauten. Demnach soll er über sie hergefallen sein, laut der Anklageschrift kam es dabei zu sexuellen Handlungen. Zudem soll er sie geohrfeigt und vom Bett geworfen haben. Ob der Angeklagte sie zu Geschlechtsverkehr gezwungen hat, kann sie nicht sagen.

Im Lauf der Ermittlungen wurden mehrere rechtsmedizinische Gutachten erstellt, die nun Gegenstand der Verhandlungen sind. Ob in der Nacht K.o.-Tropfen oder andere Substanzen im Spiel waren, die die Frau hätten gefügig machen sollen, konnte im Nachgang nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

Swiss Tennis-Präsident René Stammbach sagte gegenüber der «NZZ», man wisse seit ein, zwei Monaten von den Vorwürfen: «Der Beschuldigte informierte uns, nachdem er angeklagt worden war. Der Zentralvorstand hat seither noch nicht getagt. Aber im Moment gibt es ohnehin keinen Handlungsbedarf, weil die Unschuldsvermutung gilt.»

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