Der Mountainbiker Mathias Flückiger ist auf dem Weg zur vollumfänglichen Entlastung von den Vorwürfen der Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen am Ziel. Dies nach über 800 Tagen.
Der Weltverband UCI wie auch die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA zogen wie schon Swiss Sports Integrity den Fall nicht an den internationalen Sportgerichtshof CAS weiter. Da die Fristen nun verstrichen sind, geht für Flückiger ein mehr als zweijähriger Kampf gegen ungerechtfertigte Dopinganschuldigen mit einem Freispruch zu Ende.
«Die Belastung in den letzten zwei Jahren war unglaublich gross. Die Bewältigung dieses Falles, mit unendlich vielen Hindernissen, war der mit Abstand schwerste und längste Wettkampf in meiner Karriere», lässt der 36-jährige Berner per Communiqué ausrichten. «Ich bin dankbar, dass ich meine Familie, meine Freundin und ein unglaublich gutes Team an meiner Seite hatte. Sie haben es möglich gemacht, dass am Ende die Wahrheit siegte.»
Letztlich kamen alle Parteien zum Schluss, dass die beim Mountainbiker am 5. Juni 2022 vorgenommene Probe und das Ergebnis der Analyse nicht verwertbar sind, die Probe gar nie hätte positiv gewertet werden dürfen.
«Ich bin stolz, dass ich nie aufgegeben habe. Dass ich die Kraft hatte, so lange an die Gerechtigkeit zu glauben. Und dass ich über all die Zeit so viele mentale Rückschläge wegstecken konnte», hält Flückiger fest.
Der Fall hat ein Nachspiel
Im Communiqué tut Flückiger erneut seine Konsternation gegenüber Swiss Sports Integrity und Swiss Cycling kund. Diese zwei Institutionen würden sich weder «reuig, einsichtig oder eines Fehlers bewusst» zeigen. Umso mehr freue es ihn, dass sich der Exekutivrat von Swiss Olympic der Thematik angenommen habe und nun bemüht sei, den Fall aufzurollen.
«Mir geht es darum, die Abläufe und die Verantwortlichkeiten zu verbessern. Denn das System hat in meinem Fall massiv versagt, und zwar mehrfach. Es muss sichergestellt werden, dass es nie mehr einen solchen Fall im Schweizer Sport gibt. Ich hoffe, dass Swiss Olympic die Weichen für eine lückenlose Aufarbeitung des Falles stellt», heisst es im Communiqué.
Im Urteil der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wurde Swiss Sports Integrity zur Zahlung der Verfahrenskosten von 3000 Franken und zu einer Parteientschädigung von über 43'000 Franken an Flückiger verpflichtet.