Der Fall der Verweigerung der Einreise von Novak Djokovic nach Australien wird immer vertrackter.
Neuerdings machen die Anwälte des Serben geltend, dass Djokovic von einer Impfung befreit war, weil er sich im Dezember mit dem Coronavirus angesteckt hatte.
Die Anwälte führen ins Feld, dass Djokovics erster positiver Test vom 16. Dezember datiert. Ein entsprechendes Dokument legten die Anwälte am Samstag dem zuständigen Gericht vor. In diesem Fall soll eine Impfung keine Voraussetzung mehr für eine Einreise und für das Bestreiten des Australien Open in Melbourne sein.