Abzüge Steuererklärung: 7 Tricks, um Geld zu sparen

Marianne Siegenthaler

26.2.2018

Mit einfachen Tricks werden auch Sie zum Steueroptimierer.
Mit einfachen Tricks werden auch Sie zum Steueroptimierer.
Keystone

In vielen Kantonen läuft Ende März die Frist zur Eingabe der Steuererklärung ab. «Bluewin» verrät 7 Kniffe, damit die Abgaben nicht zu sehr aufs Portemonnaie schlagen.

Kompliziert, unübersichtlich und mühsam: Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört nicht gerade zu den beliebten Tätigkeiten – umso mehr, als man nachher auch noch zahlen muss.

Da will man natürlich jeden Franken sparen. Wir zeigen, mit welchen Tricks Sie einiges an Geld sparen können:

1. Politische Parteien

Sie unterstützen eine politische Partei? Dann können Sie bei der Bundessteuer bis maximal 10‘000 Franken abziehen, bei den Staatssteuern sind die Höchstbeträge kantonal geregelt. Wichtig ist aber immer ein entsprechender Beleg.

2. Weiterbildung

Seit 2016 können Sie einen Steuerabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen machen, sofern Sie diese selber bezahlt haben. Der Maximalabzug liegt beim Bund sowie den meisten Kantonen bei 12‘000 Franken.

3. Bewerbungskosten

Bewerbungsdossiers, Kopien, Porto – auch Bewerbungskosten können als Berufsauslage abgezogen werden. Aber Achtung: auf Nachfrage des Steueramtes müssen die Kosten belegt werden können.

4. Velo

Wenn Sie Ihren Arbeitsweg mit dem Velo zurücklegen, können Sie je nach Kanton 300 bis 700 Franken pauschal abziehen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie gar nicht regelmässig mit dem Velo zur Arbeit fahren.

5. Vermögensverwaltung

Sie haben ein Tresorfach bei der Bank? Dann können Sie die Kosten dafür ebenso abziehen wie die Depotgebühren. In manchen Kantonen kann man pauschal ein paar Promille für Vermögensverwaltung geltend machen.

6. Selbstbehalt

Im Rahmen des Krankheitskostenabzugs kann man auch den Selbstbehalt der Krankenkasse verrechnen, wobei die Höhe beziehungsweise die Voraussetzungen je nach Kanton variieren.

7. Altersvorsorge

Das ist zwar allgemein bekannt, geht aber trotzdem gerne vergessen: Wer fürs Alter in Einrichtungen der Säule 3a einzahlt, kann dies vom Einkommen abziehen. Der maximal abziehbare Betrag beläuft sich 2018 für Unselbständige auf 6768 Franken, für Selbständige auf 33'840 Franken.

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