Belgien EuGH: Verarbeiten von Fluggastdaten nur in engen Grenzen möglich

SDA

21.6.2022 - 13:38

ARCHIV - Zu den im Rahmen der PNR-Richtlinie gespeicherten Daten gehören etwa Anschrift, Gepäckangaben, die Telefonnummer und die Namen der Mitreisenden. Foto: Christoph Soeder/dpa
ARCHIV - Zu den im Rahmen der PNR-Richtlinie gespeicherten Daten gehören etwa Anschrift, Gepäckangaben, die Telefonnummer und die Namen der Mitreisenden. Foto: Christoph Soeder/dpa
Keystone

Das Verarbeiten von Fluggastdaten durch die EU-Staaten muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf das für den Kampf gegen Terror absolut Notwendige beschränkt werden.

Zudem machte das europäische Höchstgericht in dem Urteil vom Dienstag deutlich, dass die Verarbeitung der Daten bei Flügen innerhalb der EU gegen EU-Recht verstosse, sofern keine Terrorgefahr bestehe (Rechtssache C-817/19).

Die sogenannte PNR-Richtlinie (Passager Name Record) der Europäischen Union sieht vor, dass Fluggastdaten bei der Überschreitung einer EU-Aussengrenze in grosser Zahl systematisch verarbeitet werden. So sollen terroristische Straftaten und andere schwere Kriminalität verhindert und aufgedeckt werden. Zu den gespeicherten Daten gehören etwa Anschrift, Gepäckangaben, die Telefonnummer und die Namen der Mitreisenden.

Die belgische Menschenrechtsorganisation Ligue des droits humains (Liga für Menschenrechte) klagte dagegen, wie Belgien die EU-Regeln umsetzt. Sie sieht unter anderem das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt. Zudem würden durch die Ausdehnung des Systems auf Flüge innerhalb der EU und auf die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln als dem Flugzeug indirekt wieder Grenzkontrollen eingeführt.

Nach belgischem Recht sind Flug-, Bahn- Bus-, Fähr- und Reiseunternehmen dazu verpflichtet, die Daten ihrer Passagiere, die über die Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, an eine Zentralstelle weiterzugeben, in der unter anderem Polizei und Geheimdienste vertreten sind. Das Urteil in dem belgischen Fall muss nun ein nationales Gericht treffen. Nach dem Richterspruch des EuGH dürften die belgischen Regeln jedoch gegen EU-Recht verstossen.

Mit Blick auf den belgischen Fall stellt der EuGH nun zunächst einmal fest, dass die Richtlinie mit den relevanten Teilen der europäischen Grundrechte-Charta in Einklang stehe. Zugleich betont der Gerichtshof, dass die Regeln fraglos einen schwerwiegenden Eingriff etwa in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie den Schutz personenbezogener Daten darstellten.

Die PNR-Richtlinie dürfe nur dann auf alle EU-Flüge angewandt werden, wenn ein Land mit einer terroristischen Bedrohung konfrontiert sei. Grundsätzlich betont der EuGH, dass die Richtlinie nicht dazu genutzt werden dürfe, die Grenzkontrollen zu verbessern und den Kampf gegen illegale Einwanderung zu stärken.