Deutschland verkürztDas bedeutet die neue Genesenen-Regel für die Schweiz
Von Anne Funk
26.1.2022
«Genesen»-Status nach Corona-Infektion gilt nur noch drei Monate
«Genesen»-Status nach Corona-Infektion gilt nur noch drei Monate
17.01.2022
Drei statt sechs Monate: Deutschland hat den Status «genesen» verkürzt. Was das für die Einreise aus der Schweiz bedeutet und warum ein Sonderweg im Bundestag für harsche Kritik sorgt.
Von Anne Funk
26.01.2022, 15:51
Von Anne Funk
Viele Deutsche sind empört. Nicht, weil der Status von Genesenen von sechs auf drei Monate gekürzt wurde. Sondern, weil der Bundestag beschlossen hat, die sechs Monate für den Sitzungssaal einfach beizubehalten.
Bis zum 14. Januar 2022 galt man beim Nachbarn ab 28 Tagen bis 180 Tage nach einem positiven Corona-Test als genesen. Das bedeutete, dass man bis zu sechs Monate nach einer Erkrankung überall dort, wo 3G oder 2G galt, lediglich mit einem Nachweis über die überstandene Infektion auch ohne Impfung am öffentlichen Leben teilhaben konnte.
Das hat sich nun für viele schlagartig geändert: Auf Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist dies nur noch drei Monate lang möglich. Liegt eine Infektion mehr als 90 Tage zurück, bleiben einem Restaurants, Kinos und andere Freizeiteinrichtungen verschlossen, sofern man nicht geimpft ist. Effektiv bedeutet das sogar, dass man bei einer Neuinfektion lediglich zwei Monate den Status «genesen» trägt, da ein Genesenenzertifikat erst nach 28 Tagen beantragt werden kann.
Das RKI begründet diese Verkürzung mit der wissenschaftlichen Evidenz, die «darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben».
Offenbar ist der Schutz im Bundestag dann aber doch nicht so stark begrenzt, wie im Rest des Landes. Im Plenarsaal gelten für die Politikerinnen und Politiker nach wie vor sechs Monate, bis eine Impfung erforderlich wird. Am 10. Januar, also vier Tage vor der Empfehlung des RKI, beschloss man für die Teilnahme an Sitzungen im Bundestag neue Regeln, berichtet unter anderem der «Spiegel». In der Allgemeinverfügung heisst es, der Genesenenstatus gelte für maximal sechs Monate, danach sei eine Impfung erforderlich. Nur dann sei man grundimmunisiert.
Aktuell gilt für Sitzungen im Bundestag die 2G-Plus-Regel: Teilnehmen darf nur, wer doppelt geimpft oder genesen ist und einen negativen Test vorweisen kann. Durchgeimpfte Genesene und Geboosterte können auch ohne zusätzlichen Test teilnehmen.
«Unverschämtheit» und «Extrawurst»
Politikerinnen und Politiker kritisieren die Sonderregelung für den Bundestag. Christine Aschenberg-Dugnus, Gesundheitsexpertin der FDP, erklärt bei «Bild», dass es diese im Bundestag nicht geben dürfe. «Wir müssen zusehen, dass die Allgemeinverfügung geändert wird.»
Empört zeigt sich auch Alexander Dobrindt, Landesgruppenchef der CSU: Den Status «fachlich fragwürdig» auf drei Monate zu verkürzen, für den Bundestag dagegen bei sechs Monaten zu belassen, bezeichnete er als «Unverschämtheit».
«Ich fände es, ehrlich gesagt, seltsam, wenn im Bundestag etwas anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt», wundert sich auch Thorsten Frei (CDU), Erster Parlamentarische Geschäftsführer, bei der «Welt». In erster Linie sei die Frage der Dauer der Geltung des Genesenenstatus medizinisch zu beantworten.
AfD-Politiker wären aufgrund fehlender Bereitschaft, Angaben zu ihrem Impfstatus zu machen oder weil sie die Impfung ganz ablehnen, von einer Verkürzung des Status besonders betroffen. Doch auch aus ihren Reihen kommt Kritik zum Sonderweg. Der Abgeordnete Stephan Brandner spricht bei der «Zeit» von einer «Extrawurst für Abgeordnete».
Schweizer*innen gelten neun Monate als genesen
Während man in Deutschland also nur noch drei Monate als genesen gilt – ausser im Bundestag –, behält man hierzulande den Status ein ganzes Jahr. Zwar wird der Zeitraum laut BAG ab dem 31. Januar 2022 auf 270 Tage, also neun Monate, verkürzt, trotzdem unterscheidet sich die Dauer enorm.
Auch das BAG begründet die Dauer des Genesenenstatus mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie der «Merkur» berichtet. Laut Datenlage schütze eine frühe Infektion sehr gut vor einer erneuten Ansteckung, so ein Sprecher. «Retrospektive Studien haben gezeigt, dass man für mehr als sechs Monate gut vor einer Re-Infektion geschützt ist.»
Zudem: Die Verkürzung von zwölf auf neun Monate wurde nur entschieden, um sicherzustellen, «dass das Schweizer Covid-Zertifikat in den Ländern, welche dem ‹EU Digital COVID Certificate› angeschlossen sind, weiterhin anerkannt bleibt», so das BAG auf seiner Website.
Grenzübertritt wird zum Hindernis
Problematisch wird es für Schweizerinnen und Schweizer beim Grenzübertritt – auch wenn in der Heimat das Zertifikat noch sechs Monate länger gilt, für die Einreise zum Nachbarn benötigt man einen zusätzlichen Nachweis.
Seit dem 5. Dezember 2021 gilt die Schweiz aus deutscher Sicht wieder als Hochrisikogebiet. Für die Einreise bedeutet das, dass eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden muss, teilt das Auswärtige Amt mit. Genesene Personen müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das zwischen 28 und 90 Tage alt ist.
Liegt die Infektion länger zurück, gilt man als ungeimpft. Somit muss sowohl ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt als auch eine 10-tägige Quarantäne eingehalten werden, sofern der Aufenthalt länger als 24 Stunden andauert.
Wer sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhält, Grenzpendler oder Grenzgänger ist oder nahe Verwandte für weniger als 72 Stunden besucht, ist von der Quarantänepflicht ausgenommen.
In der Schweiz gilt man am längsten «genesen»
Im internationalen Vergleich lässt die Schweiz mit den neun Monaten den Genesenenstatus am längsten gelten. Je nachdem, wie die Länder den Immunschutz einschätzen, resultieren daraus unterschiedliche Regelungen. EU-weit soll der Status als Genesener künftig sechs Monate gelten, berichtet die «Berliner Zeitung». Darauf hätten sich die Mitgliedstaaten am Dienstag geeinigt. Ob Deutschland durch diese Entscheidung ihre 3-Monats-Regelung noch einmal überdenken wird, ist unklar.
In anderen EU-Staaten gelten die sechs Monate bereits, darunter auch Italien, Frankreich und Österreich. Griechenland geht aktuell einen ähnlichen Weg wie Deutschland und beschränkt den Status auf 90 Tage. Welche Bestimmungen in welchem EU-Land gelten, lässt sich jederzeit auf der Website reopen.europa.eu abfragen.
Eine Reise in die USA und nach Kanada ist dagegen nur mit einer vollständigen Impfung möglich, Genesene ohne Impfung dürfen nicht einreisen.