Neue Details zum Doppelmord in Sitten VS Als die Polizei den Täter stellte, lag die Tatwaffe im Auto

tgab

14.12.2023

Am Montag wurden in Sitten VS zwei Personen erschossen und eine dritte schwer verletzt. Die Kapo Wallis gibt nun neue Details zur Verhaftung des mutmasslichen Täters bekannt.

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  • Am Montagmorgen schoss ein Mann in Sitten VS auf mehrere Personen. Zwei Personen starben, eine weitere wurde verletzt.
  • Die Kantonspolizei Wallis hat den mutmasslichen Täter am Nachmittag des gleichen Tages gestellt.
  • Die Tatwaffe wurde in seinem Auto gefunden, weitere Schusswaffen wurden beschlagnahmt.
  • Der Mann hat die Tat inzwischen gestanden und befindet sich in Untersuchungshaft.

Am Morgen des 11. Dezember 2023 hatte ein Mann in der Stadt Sitten mehrere Schüsse auf Personen abgegeben. Zwei Opfer kamen dabei ums Leben und ein weiteres wurde verletzt. Der mutmassliche Täter wurde im Laufe des Nachmittages gestellt.

Dank des grossen Polizeiaufgebots konnte der mutmassliche Schütze noch am Nachmittag desselben Tages angehalten werden, als er sich in der Region St-Léonard aufhielt, schreibt die Kapo Wallis in einer Medienmitteilung.

Der Mann habe sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Auto befunden und ergab sich bei Eintreffen ohne Widerstand der Polizei. Im Fahrzeug fand die Polizei die mutmassliche Tatwaffe, ein halbautomatisches Gewehr der Marke Browning, Kaliber 12/70, und Munition. Insgesamt stellten die Ermittler zwei Gewehre, ein Mobiltelefon, Computerausrüstung, Gegenstände und Dokumente an verschiedenen Orten sicher, um sie auszuwerten.

Mutmasslicher Täter hat gestanden

Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den mutmasslichen Täter, einen 36-jährigen Walliser mit Wohnsitz im Mittelwallis, eine Untersuchung wegen Mordes. Er wurde von der Kantonspolizei angehört und inhaftiert. Der Mann habe die Tat gestanden und auch Erklärungen zu seinem Handeln abgegeben.

Diese Erklärungen seien Gegenstand detaillierter Untersuchungen, teilte die Walliser Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Mann hatte bereits bei seiner Festnahme durch die Polizei in Saint-Léonard nach einer mehrstündigen Flucht am Montagnachmittag ein Geständnis abgelegt. Für den Angeklagten gelte die Unschuldsvermutung, hiess es weiter.

Der Beschuldigte wurde nach der Festnahme verschiedenen Untersuchungen unterzogen, bevor er am Montagabend von der Kantonspolizei angehört und inhaftiert wurde. Am nächsten Tag wurde er von der Staatsanwaltschaft angehört, die beim Zwangsmassnahmengericht seine Untersuchungshaft beantragte.

Bei den Opfern handelt es sich bei den beiden Verstorbenen um eine 34-jährige Frau und einen 41-jährigen Mann, beide Walliser und im Mittelwallis wohnhaft. Beim verletzten Opfer handelt es sich um eine 49-jährige Walliserin, wohnhaft in der Region. Sie wurde ins Spital eingeliefert und befindet sich ach Polizeiangaben ausser Lebensgefahr.

An den beiden Todesopfern wurde eine Autopsie durchgeführt und eine klinische Untersuchung. Laut Staatsanwaltschaft waren die beiden Opfer wahrscheinlich sofort tot.

Die Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft weiter im Gange. Zahlreiche Anhörungen seien bereits durchgeführt worden und würden in den nächsten Tagen fortgesetzt, hiess es. Derzeit würden unter anderem Spuren-, Proben- sowie Ballistikanalysen durchgeführt.

Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag keine weiteren Informationen zum Fall bekannt geben.

In mehrere Verfahren verwickelt

Die bisherigen Erkenntnisse sprechen nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Montag für eine geplante Tat. Der Mann war den Justizbehörden bekannt. Er war in mehrere Verfahren verwickelt, galt aber nach Einschätzung der Walliser Justizbehörden nicht als Risikoperson.

Der 36-Jährige kannte seine Opfer und lag mit ihnen im Rechtsstreit. Unter anderem hatte er gegen die 34-Jährige 2021 Anzeige wegen Ehrverletzung, Bedrohung, Nötigung und verleumderischer Anschuldigung erstattet. Das Opfer zeigte ihn ein Jahr später wegen Nötigung an, zog die Anzeige später aber wieder zurück. Der Streit ging im laufenden Jahr weiter. Laut Medienberichten soll er die Frau bedrängt haben.

Das zweite Opfer, der Chef des Malergeschäfts, hatte zusammen mit Angehörigen den mutmasslichen Täter wegen Beleidigung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen und Drohungen angezeigt. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und legte Berufung gegen das Urteil ein.