Basiswissen Antworten zum Alltag in der Ausnahmesituation

tjb

17.3.2020

Viele Geschäfte – hier Jelomli an der Zürcher Bahnhofstrasse – schlossen am Montag für längere Zeit. Die Versorgung ist trotzdem gewährleistet.
Viele Geschäfte – hier Jelomli an der Zürcher Bahnhofstrasse – schlossen am Montag für längere Zeit. Die Versorgung ist trotzdem gewährleistet.
Bild: Keystone/Alexandra Wey

Wie komme ich jetzt noch zu meinen Einkäufen? Darf ich im Homeoffice arbeiten? Und kann ich noch mit dem Hund raus? Die Antworten auf wichtige Fragen rund um die Coronavirus-Epidemie.

Wie erledige ich jetzt meine Einkäufe?

Lebensmittelgeschäfte und andere Läden mit Artikeln für die Grundversorgung bleiben weiterhin geöffnet, dort kann man also nach wie vor einkaufen. Dabei ist es aber wichtig, auf die Regeln von Social Distancing und Hygiene zu achten: Ausreichend Abstand zu anderen halten, vor und nach dem Einkauf gründlich die Hände waschen und sich möglichst nicht ins Gesicht fassen dazwischen.

Hygiene-Selbsttest – und wie oft fassen Sie sich ins Gesicht?

Hygiene-Selbsttest – und wie oft fassen Sie sich ins Gesicht?

Die Verbreitung des Coronavirus stellt uns auf eine harte Probe: Nie hätten wir gedacht, wie schwierig es ist, sich nicht mit der Hand ins Gesicht zu fassen. Ein Selbsttest.

15.03.2020

Zudem empfehlen die Geschäfte, anstelle von Bargeld elektronische Zahlungsmittel zu verwenden, da sich so der Kontakt mit dem Verkaufspersonal minimieren lässt und das Virus auf Banknoten unter Umständen sehr lange ansteckend bleibt. Fehlt der Platz in einem Laden, um den gebotenen Abstand von zwei Metern zu anderen Personen zu waren, sollte man vor dem Geschäft warten, bis dies wieder möglich ist.

Was ist mit grösseren Läden, die nicht nur Waren des täglichen Bedarfs anbieten?

Bei grösseren Geschäften mit verschiedenen Abteilungen müssen die Abteilungen für den nicht täglichen Bedarf abgesperrt werden. In kleinen Läden, wo die unterschiedlichen Waren oft nebeneinander im gleichen Regal liegen, müssen die Produkte wegen des unverhältnismässigen Aufwands nicht getrennt werden.

Bleiben Bäckereien und Metzgereien geöffnet?

Ja, da sie als Lebensmittelläden gelten. Allerdings gibt es eine Einschränkung: So dürfen Bäckereien nur noch über die Theke verkaufen. Bäckereien mit Tearooms müssen den Café-Teil schliessen.

Können Lieferdienste mir weiterhin mein Essen bringen?

Ja, Lieferdienste und Take-away-Angebote sind vom Verbot des Bundes ausgenommen. Allerdings darf man das gekaufte Essen dann nicht im Imbiss konsumieren. Auch Kantinen in Betrieben und Heimen dürfen weiterhin offen haben und die eigene Kundschaft bedienen.



Darf ich weiterhin Termine bei Zahnärzten, Akupunkteuren, Physiotherapeut etc. wahrnehmen?

Ja. Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht können offen bleiben. Als Gesundheitsfachpersonen gelten gemäss Gesetz neben dem Pflegefachpersonal die Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger, Ernährungsberaterin und Ernährungsberater, die Optometristen und Osteopathen.

Nach kantonalem Recht gelten zusätzlich als Gesundheitsfachpersonen die Akupunkteure, Augenoptiker, Dentalhygieniker, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Podologen und Therapeuten der traditionellen chinesischen Medizin (TCM).

Aber: Die Gesundheitseinrichtungen sind dazu verpflichtet, unnötige oder nicht dringliche Eingriffe und Behandlungen, die verschoben werden können, auszulassen. Als nötig und nicht aufschiebbar gelten alle ärztlich verordneten Behandlungen und Therapien wie eine ärztlich verordnete Physiotherapie.

Ich gehörte zu keiner Risikogruppe. Muss ich auch auf Kontakte zu Freunden und Bekannten verzichten?

Ja. Denn nur so lässt sich die weitere Ausbreitung des Virus eindämmen. Je weniger Menschen gleichzeitig krank sind, umso geringer ist die Gefahr, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Denn sind die Spitäler übervoll mit COVID-19-Patienten, können auch andere Notfälle nicht mehr versorgt werden. So können sonst einfach zu behandelnde Gesundheitsprobleme gravierende Folgen nach sich ziehen.

Coronavirus: Die Leere im Sperrgebiet

Darf mein Kind noch mit anderen Kindern spielen?

«Selbstverständlich dürfen Kinder untereinander spielen. Sie sind ja auch nicht die Treiber dieser Epidemie», sagt dazu Daniel Koch, Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit, bei SRF. Spielgruppen oder Ähnliches sollten derzeit aber nicht organisiert werden. Und wichtig sei auch, dass die Eltern untereinander ausreichend Abstand halten.

Chronologie der Coronavirus-Krise

Habe ich das Recht, im Homeoffice zu arbeiten?

Ein grundsätzliches Anrecht darauf besteht nicht. Wer aber wegen seines Alters oder Vorerkrankungen als besonders gefährdet gilt, darf nicht dazu gezwungen werden, zur Arbeit zu erscheinen. Lässt sich die Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen, muss der Arbeitgeber Betroffene beurlauben und den Lohn weiter zahlen.

Bin ich im Homeoffice einer grösseren Gefahr durch Cyberangriffe ausgesetzt?

Weil viele Menschen nun von zu Hause aus arbeiten, steigt die Gefahr von Cyberangriffen tatsächlich. Denn die Homeoffice-Schnittstellen können auch ein Einfallstor für Hacker sein. Darum muss man sich derzeit besonders in Acht nehmen vor Phishing und Malware-Attacken. Eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps findet sich in diesem Artikel.



Was ist, wenn ich mit meinem Hund Gassi gehen muss?

Wer zum Spazieren mit Tieren nach draussen muss, kann das tun – allerdings soll er oder sie dabei alleine bleiben und Abstand zu anderen Menschen halten.

Darf ich noch Sport machen gehen?

Solange man eine Sportart betreibt, die man in den eigenen vier Wänden betreiben kann, ist das kein Problem – was sich hierbei am besten eignet, lesen Sie hier. Muss man dazu vor die Tür, ist das Wie entscheidend: Es braucht auch dabei ausreichend Distanz zu anderen. Beim Joggen muss man also darauf achten, stets ausreichend Abstand zu halten – das bedeutet insbesondere den Verzicht auf Gruppenaktivitäten.



Das Coronavirus überträgt sich in erster Linie über Tröpfchen- und Schmierinfektionen – und weil man beim Sport ja besonders ins Schnaufen kommt, ist es dabei noch wichtiger als sonst, Abstand zu halten. Es ist also angezeigt, beispielsweise auf den gewohnten schmalen Weg entlang des Flusses zu verzichten, wenn sich dort andere Menschen aufhalten und stattdessen auf eine breitere Piste auszuweichen. Im Freien fallen etwaige Tröpfchen, die zu einer Infektion führen könnten, aber schnell zu Boden werden dadurch inaktiv.

«Personenbezogene Dienstleistungen mit Körperkontakt» sind verboten: Was bedeutet das konkret?

Neben Coiffeur-, Kosmetik- und Massagesalons müssen auch Tattoo-Studios schliessen. Wer sich nur beraten lassen will, kann das tun.

Welche Regeln gelten für Gewerbebetriebe und Hotels?

Gewerbebetriebe sind von den Verboten nicht erfasst, sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Weitergearbeitet werden darf auch auf Baustellen. Wenn aber etwa eine Landschaftsgärtnerei einen öffentlich zugänglichen Laden hat, muss sie diesen schliessen.

Diese Ausnahmereglung, dass Hotels weiter geöffnet bleiben dürfen, gilt auch für Motels, Jugendherbergen und SAC-Hütten. AirBNB-Angebote unterliegen keiner Einschränkung.

Dieser Artikel wurde aktualisiert und um Angaben aus einem Merkblatt (PDF-Download) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ergänzt.

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