Flexibilisierung gefordert Arbeiten Spitalangestellte bald 67 Stunden in der Woche?

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22.1.2020

Bekommen Spitalangestellte bald eine Teilflexibilisierung der Arbeitszeiten? 
Bekommen Spitalangestellte bald eine Teilflexibilisierung der Arbeitszeiten? 
Symbolbild: Archiv

Erwartet die Angestellten in Schweizer Spitälern bald die 67-Stunden-Woche? Ständeräte und Spitalverband fordern eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Ärzteverbände üben daran Kritik.

Bislang gilt für viele Berufsgruppen in den Spitälern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bis 50 Stunden. Eine Grenze, die hart erkämpft wurde. Geht es nach Ständeräten und Spitalverband, soll sie nun wieder gelockert werden. Wirtschaftspolitiker arbeiten laut «Tages-Anzeiger» an einer Teilflexibilisierung der Arbeitszeiten für Spitalangestellte. Für ein Viertel aller dort Arbeitenden wäre demnach eine Höchstarbeitszeit von wöchentlich 67 Stunden denkbar. 

Geplant ist eine flexible Einteilung der jährlichen Arbeitszeit für Fachspezialisten und leitende Angestellte, die dann auch den Restriktionen für Sonntage nicht mehr unterliegen würden. Doch der Spitalverband H+ will noch weiter gehen, wie eine Anhörung in der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK) klarmachte. In der Reform sieht der H+-Politikleiter Conrad Engler nur einen ersten Schritt, wie ihn der «Tages-Anzeiger» zitiert. 

Auch wenn das der aktuelle Reformplan nicht möglich mache: Mit einer möglichem späteren Erweiterung der Reform auf Pflegepersonal, Assistenz- und Oberärzte könnten «die neuen Arbeitsregeln auch für weitere Berufsgruppen ermöglicht werden», so der Verband. Man fordere eine Umsetzung per Verordnung, nicht per Gesetz – laut Engler, damit Erfahrungen mit dem neuen Modell schnell gesammelt werden könnten. Nebeneffekt: Es wäre das Aus für das angestrebte Referendum der Gewerkschaften.

Kritik an der Vorlage

Der Verband der Assistenz- und Oberärzte (VSAO) stellt sich derweil gegen die Vorlage der Ständeratskommission. Der «Tages-Anzeiger» zitiert die VSAO-Präsidentin Anja Zyska: «Wir haben Bedenken, dass sowohl Assistenz- und Oberärzte wie auch viele andere Arbeitnehmer von den längeren Arbeitszeiten betroffen wären». Bereits jetzt sei man «mit dem Problem konfrontiert, dass die geltende 50-Stunden-Woche in den Spitälern immer wieder überschritten wird.» 

Dadurch steige der Arbeitsdruck und das Risiko, Fehler zu begehen, wie Zyska der Zeitung sagte. Das wirke sich sowohl auf das Befinden der Angestellten als auch auf die Patienten aus. Die angedachten Jahresarbeitszeiten würden dabei den Arbeitgebern dienen, «weil sie eine möglichst schrankenlose Verfügbarkeit des Personals ermöglichen». Das bedeute, so Zysla gegenüber dem «Tages-Anzeiger», «nicht mehr Freiheit, sondern schlechtere Planbarkeit und die Aufhebung der Grenzen zwischen Arbeit, Privat- und Familienleben.»

Rechtlich unzulässig?

«Wochenarbeitszeiten von bis zu 67 Stunden wären das Gegenteil von attraktiveren Arbeitsbedingungen», zitiert der «Tages-Anzeiger» auch die Geschäftsführerin des Berufsverbands der Pflegefachleute (SBK), Yvonne Ribi. Kritik kommt auch vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), dessen Zentralsekretär Luca Cirigliano die Verordnung als rechtlich unzulässig bezeichnet.

Dagegen hält Conrad Engler die Vorteile der Flexibilisierung hoch, die zwar den Erfordernissen der Spitäler entsprechen würden, aber gleichzeitig die Bedürfnisse gerade jüngerer Arbeitnehmer nach flexibleren Modellen bediene. Höhere Gesundheitsgefahren sieht er nicht, da die Jahresarbeitszeit nicht überschritten werde.

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