Zurück zum Alltag Beizen dürfen wieder öffnen, aber kein Festivalsommer

SDA/aka

29.4.2020 - 14:56

Solche Bilder wird es im Sommer 2020 nicht geben: Der Bundesrat will Grossveranstaltungen frühestens im Herbst wieder erlauben. Der Festivalsommer ist damit abgesagt. (Archivbild)
Solche Bilder wird es im Sommer 2020 nicht geben: Der Bundesrat will Grossveranstaltungen frühestens im Herbst wieder erlauben. Der Festivalsommer ist damit abgesagt. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Bundesrat hebt den Lockdown schneller auf als geplant. Ab dem 11. Mai können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Restaurants wieder öffnen.

Also doch: Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Auch Sport ist wieder erlaubt: Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. In den Profiligen sollen Geisterspiele ab 8. Juni wieder erlaubt werden.

Der Bundesrat begründet die rasche Lockerung der Massnahmen mit dem Rückgang der Fallzahlen. Die Massnahmen haben gewirkt, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Bundeshausmedien (hier der Ticker zum Nachlesen). Die Lockerung sei weder leichtsinnig noch übervorsichtig. Jetzt gelte es, mit dem Virus leben zu lernen. «Wir haben viel erreicht, das wollen wir nicht gefährden», sagte Sommaruga.

Kein Festivalsommer

Ursprünglich hatte die Schliessung von Bars und Beizen nicht vor dem 8. Juni aufheben wollen. Damit die Lokale wieder öffnen können, müssen sie jedoch strenge Bedingungen erfüllen. In einem ersten Schritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen, zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai.



Der Festivalsommer hingegen dürfte ins Wasser fallen: Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen will der Bundesrat nicht vor September wieder erlauben. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung.

Kinder in die Schule

Wie geplant wird am 11. Mai auch der Präsenzunterricht an Primar- und Sekundarschulen wieder aufgenommen. Dafür gelten ebenfalls Schutzkonzepte. Die Kantone und Gemeinden werden die Umsetzung regeln. Auch an Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai wieder Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen abgehalten werden.

Schrittweise aufheben will der Bundesrat auch die coronabedingten Einreisebeschränkungen. Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.

BAG-Vorschriften gelten weiterhin

Trotz der Lockerung gelten die Abstands- und Hygieneregeln nach wie vor. Alle Betriebe und Einrichtungen müssten ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützten, schreibt der Bundesrat.

Über die nächste Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten.

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