Betrugs-ProzessBerufung gegen Blatter und Platini liegt auf Eis
SDA/amo
30.1.2023 - 15:53
Freispruch von Platini und Blatter: Anklage legt Berufung ein
Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch im Prozess gegen Ex-Fifa-Präsident Sepp Blatter und Ex-Uefa-Chef Michel Platini wegen eines Betrugsvorwurfs eingelegt.
20.10.2022
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Berufung gegen Joseph Blatter und Michel Platini wegen Betrugs vorläufig sistiert. Grund dafür sei ein Ausstandsgesuch gegen sämtliche vorgesehenen Richter.
SDA/amo
30.01.2023, 15:53
30.01.2023, 15:54
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Das Berufungsverfahren gegen Joseph Blatter und Michel Platini ist vorläufig eingestellt. Grund dafür ist ein Ausstandsgesuch. Solange die Ausstandsfrage nicht geklärt sei, mache eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn, schreibt die Berufungskammer in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, der bereits am 12. Dezember 2022 gefällt wurde. Darüber entscheiden muss nun ein extra dafür zusammengesetztes Richtergremium, das per Los bestimmt wurde.
Würde das Verfahren weitergeführt, könne dies dazu führen, dass später gewisse Handlungen wiederholt werden müssten, was gegen die Verfahrensökonomie spreche.
Der Präsident des Bundesstrafgerichts musste im vorliegenden Fall gemäss einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ausserordentliche Richter für die Behandlung des Ausstandsgesuchs bestimmen.
Richter aus verschiedenen Kantonen entscheiden
Es handelt sich dabei um Roland Hofmann, Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Er wird als Vorsitzender amten. Ihm zur Seite stehen Marc Siegwart, Präsident des Zuger Obergerichts und Thomas Flückiger, Präsident des Obergerichts des Kantons Solothurn.
Sollte dieses Gremium zum Schluss gelangen, dass die Richter der Berufungskammer in den Ausstand treten müssen, wird es selbst über die Berufung entscheiden müssen. Diese hatte die Bundesanwaltschaft eingelegt und in der Folge auch die Fifa.
Platini und Blatter wurden vergangenen Sommer von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Es ging um eine Zahlung von 2 Millionen Franken, die auf Geheiss Blatters geflossen war.
Beschluss CA.2022.25 vom 12.12.2022
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