Nur noch sieben Tage Bund kürzt Lohnersatz bei Quarantäne

tafu

15.2.2021

Nur wer sich auf eigene Kosten testen lässt, kann frühzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. (Archivbild)
Nur wer sich auf eigene Kosten testen lässt, kann frühzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. (Archivbild)
Bild: Keystone/Gaetan Bally

Sieben statt zehn Tage Quarantäne, das ist nun möglich – sofern ein negativer Corona-Test vorliegt. Diesen müssen Betroffene nicht nur selbst zahlen, sie erhalten bei Verzicht auch keinen Lohnersatz vom Bund mehr.

Wer sich in Quarantäne begeben muss, kann seiner Arbeit vorübergehend nicht nachgehen – zumindest, wenn diese nicht aus dem Homeoffice möglich ist. Bisher konnten Arbeitnehmer und Selbstständige ihren Erwerbsausfall für die gesamte Zeit durch den Lohnersatz des Bundes ausgleichen, maximal zehn Tagegelder konnten beantragt werden.

Zwar besteht diese Möglichkeit nach wie vor, allerdings gilt seit dem 8. Februar eine neue Bestimmung: Höchstens sieben Tage Lohnersatz können nun noch in Anspruch genommen werden – auch wenn die Quarantäne zehn Tage gedauert hat. 

Kürzer Quarantäne, weniger Geld

Der Grund für die Änderungen liegt wohl auch in der neuen Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen. Am siebten Tag der Massnahme können sich Betroffene nun durch einen negativen Corona-Test aus der Quarantäne befreien.

Die Sache hat allerdings nicht nur einen, sondern gleich mehrere Haken: Ein Anrecht auf Beendigung der Quarantäne haben die Bürgerinnen und Bürger nicht. Trotz des Tests entscheidet im Endeffekt die zuständige Kantonsbehörde, ob ein vorzeitiges Ende genehmigt wird.



Obendrein müssen Betroffene für die Kosten des Tests selbst aufkommen – immerhin 60 Franken für einen Schnelltest beziehungsweise mindestens 137 Franken für einen PCR-Test. Dass der Bund diese Kosten übernehmen werde, sei nicht vorgesehen, erklärt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Nachfrage des «Tages-Anzeigers». Denn, so die Aussage, eine vorzeitige Beendigung der Quarantänemassnahmen sei sowohl im Interesse der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. 

Druck auf Arbeitnehmer wächst

Erschwerend kommt bei einer möglichen Verkürzung der Quarantäne hinzu, dass es für Betroffene bis zum zehnten Tag obligatorisch bleibt, ausserhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Zwar ist die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht verboten, aber wohl kaum gewünscht. Wer sich in Quarantäne befindet, muss nach Behördenanweisung mit dem eigenen Auto oder dem Taxi zum Arzt fahren. 

Die Kantone reagieren skeptisch auf die Kürzungen. Tobias Bär, Medienbeauftragter der Gesundheitsdirektorenkonferenz, erklärt, man beurteile die kürzere Bezugsdauer kritisch. Insbesondere für Arbeitnehmer, die ihren Job nicht aus dem Homeoffice erledigen könnten und tendenziell niedrige Löhne hätten, steige nun der Druck, sich auf eigene Kosten frei testen zu lassen, um früher an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können.

Mehr Menschen in Quarantäne

Wie viele Arbeitnehmer von der Kürzung der Taggelder tatsächlich betroffen sein werden, ist derzeit unklar. Zwar rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit weniger Geld für den Einzelnen. Man gehe aber davon aus, dass die benötigte Kreditsumme insgesamt gleich bleiben werde, da aktuell mehr Personen in Quarantäne seien als erwartet.

Auch in welcher Grössenordnung in den vergangenen Monaten Taggelder in Anspruch genommen wurden, darüber besitzt das BSV keine Auswertungen. Das BAG konnte hierzu ebenfalls keine Angaben machen und verweist auf die Kantone. In Basel-Stadt seien demnach seit Oktober 2020 durchschnittlich 9,97 Quarantänetage verfügt worden, berichtet der «Tages-Anzeiger».



Aktuell befinden sich über 20'000 Personen in Quarantäne. Seit Beginn der Pandemie haben die Ausgleichskassen in 112'730 Fällen Entschädigungen für Quarantänemassnahmen gezahlt, hauptsächlich an Arbeitnehmer. Bis Ende Januar wurden 118 Millionen Franken ausbezahlt, zusätzliche 42 Millionen Franken an Eltern, die ihre Kinder betreuen mussten.

Zurück zur Startseite