Wohnen Bundesrat gegen Mieterverbands-Initiative

SDA

25.11.2019 - 12:03

Der Bund soll mehr für den gemeinnützigen Wohnungsbau tun. Das verlangt eine Mieterverbands-Initiative. Der Bundesrat lehnt diese ab. (Archivbild)
Der Bund soll mehr für den gemeinnützigen Wohnungsbau tun. Das verlangt eine Mieterverbands-Initiative. Der Bundesrat lehnt diese ab. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» will für ein gutes und bezahlbares Wohnungsangebot sorgen. Der Bundesrat teile dieses Anliegen, versichert Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin. Die Initiative hält er aber für den falschen Weg, um das Ziel zu erreichen.

Parmelin hat am Montag vor den Bundeshausmedien erläutert, warum der Bundesrat die Initiative ablehnt, die am 9. Februar 2020 zur Abstimmung kommt. Das Volksbegehren des Mieterinnen- und Mieterverbands will den Bund verpflichten, zusammen mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen zu fördern.

Mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden. Zudem dürften Fördermassnahmen für Sanierungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen.

Gegen starre Quote

Der Bundesrat lehnt diese Forderungen aus verschiedenen Gründen ab, wie Parmelin erklärte. Einer davon ist der in der Verfassung verankerte Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dieser müsse sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen und nicht nach einer starren Quote richten, sagte Parmelin. Ohnehin seien 10 Prozent unrealistisch.

Die Kosten dafür würden sich nach Berechnungen des Bundesrats auf zusätzlich rund 120 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Hinzu käme der grosse administrative Aufwand und die Benachteiligung Privater im Wettbewerb um Bauland und Immobilien. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer würden auch Sanierungen unattraktiv, sagte Parmelin. Die Einschränkungen dazu würden zudem die Energiestrategie 2050 unterlaufen.

Parmelin warnte auch vor falschen Anreizen: Weil die 10-Prozent-Quote in den städtischen Gebieten mit hohem Bedarf allein nicht erreicht werden könne, müsste an Orten gebaut werden, wo bereits ein Überangebot bestehe, sagte er.

Funktionierender Wohnungsmarkt

Der Wohnungsmarkt stelle sich heute ganz anders dar als bei der Lancierung der Initiative, sagte der Volkswirtschaftsminister. «Es gibt genügend gute, bezahlbare Wohnungen.» In einigen Regionen der Schweiz gibt es heute ein Überangebot. Die Leerwohnungsziffer hat sich von 1,3 Prozent Mitte 2016 auf 1,66 Prozent im Jahr 2019 verbessert – man spricht von einem funktionierenden Wohnungsmarkt.

Das ist jedoch ein landesweiter Durchschnitt. In gewissen Städten und Regionen herrscht nach wie vor Wohnungsnot. Dessen seien sich auch Bundesrat und Parlament bewusst, sagte Parmelin. Auf Antrag des Bundesrats haben National- und Ständerat daher zusätzliche Mittel für den gemeinnützigen Wohnungsbau bewilligt: Der Rahmenkredit für den Fonds de Roulement, aus dem Wohnbaugenossenschaften günstige Darlehen gewährt werden können, wurde für zehn Jahre um 250 Millionen Franken aufgestockt.

Weiter wie bisher

Mit dem zusätzlichen Geld soll der gemeinnützige Wohnungsbau im heutigen Umfang weiter gefördert werden können. Dessen Marktanteil beträgt heute knapp 4 Prozent. In den letzten Jahren wurde aus dem Fonds de Roulement der Bau von durchschnittlich rund 1500 Wohnungen unterstützt. Ohne Aufstockung würde sich die Zahl etwa halbieren.

Bei den zusätzlichen Mitteln handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag, der in Kraft tritt, sobald die Initiative abgelehnt worden ist. FDP, SVP, Wirtschaftsverbände sowie Hauseigentümer- und Immobilienbranche lehnen diesen ab. In der Vernehmlassung wurde sogar die Forderung laut, den Fonds de Roulement ganz aufzulösen.

Ein Argument gegen die Aufstockung ist die hohe Bautätigkeit der letzten Jahre und das gebietsweise Überangebot. Es werde viel gebaut, trotzdem gebe es noch Spannungen, sagte Parmelin. Um diese anzugehen, sieht er auch die betroffenen Kantone und Gemeinden in der Pflicht. Eine einheitliche Lösung für die Schweiz sei jedoch unnötig.

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