Corona-Impfung, Mobilfunknetze, HIV Das hat der Bundesrat heute alles entschieden

SDA, red.

29.11.2023

Der Bundesrat trifft sich am Mittwoch jeweils zu seiner Wochensitzung. (Archivbild)
Der Bundesrat trifft sich am Mittwoch jeweils zu seiner Wochensitzung. (Archivbild)
Keystone

HIV und Hepatitis sollen bis 2030 in der Schweiz ausgemerzt werden und der Bund übernimmt die Kosten für die Corona-Impfung weiterhin. Die wichtigsten Bundesrats-Beschlüsse von heute in der Übersicht.

SDA, red.

Epidemiengesetz wird angepasst

Der Bundesrat will das Epidemiengesetz anpassen und dabei Lehren ziehen aus der Covid-19-Pandemie. Namentlich soll die Koordination zwischen Bund und Kantonen verbessert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. März 2024.

Die Teilrevision des seit 2016 geltenden Epidemiengesetzes sei im Hinblick auf Pandemien und bedeutende Gesundheitsbedrohungen notwendig, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Etwa will er das Eskalationsmodell mit normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage anpassen.

Die Kantone sollen grundsätzlich für den Vollzug von Massnahmen zuständig sein. Der Bund soll aber zusätzliche Kompetenzen bei Überwachung und epidemiologischen Abklärungen erhalten. Auch bei den landesweiten Massnahmen wie Prävention und Impfung soll der Bund mehr zu sagen haben.

Ausserdem sollen bestimmte Massnahmen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate und Schutzkonzepte präzisiert werden. Auch will der Bundesrat Systeme und Methoden zur Überwachung stärken, vernetzen und digitalisieren.

Bundesrat will Epidemiengesetz mit Lehren aus Pandemie anpassen

Bundesrat will Epidemiengesetz mit Lehren aus Pandemie anpassen

Der Bundesrat will das Epidemiengesetz anpassen und dabei Lehren ziehen aus der Covid-19-Pandemie. Vor allem soll die Koordination zwischen Bund und Kantonen verbessert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. März 2024.

29.11.2023

Impfstoff-Versorgung soll verbessert werden

Die Sicherheit der Versorgung mit Impfstoffen in der Schweiz soll mit Blick auf künftige Pandemien erhöht werden. Auch die Position des Landes als Standort für die Herstellung von Impfstoffen soll gestärkt werden. Das sieht der Bundesrat in der Impfstoffstrategie 2035 vor, die er am Mittwoch verabschiedete.

Die betroffenen Departemente seien mit der Umsetzung beauftragt worden, teilte die Landesregierung mit. Die Covid-19-Pandemie habe deutlich gemacht, wie wichtig die Impfstoffforschung und stabile internationale Produktions- und Lieferketten seien, um die Versorgung mit Impfstoffen zu gewährleisten.

Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie sieht vor, die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen in der Schweiz mit einer besseren Koordination zentraler Akteure und Prozesse stärker zu fördern.

Vielversprechende Projekte aus der Grundlagenforschung seien dem erhöhten Risiko ausgesetzt, im vorklinischen Stadium stecken zu bleiben und den Markt nicht zu erreichen. hiess es weiter. Der Fokus soll dabei nicht zuletzt auf den sogenannten Next-Gen-Technologien liegen, etwa der mRNA-Technologie.

Weiter soll laut dem Bundesrat die Impfstoffversorgung im Pandemiefall gestärkt werden, etwa durch vermehrte Reservationsverträge zwischen dem Bund und den entsprechenden Unternehmen.

Solche Reservationsverträge gibt es bereits für die Reservation von Produktionskapazitäten zur Herstellung von Influenza-Pandemie-Impfstoffen. Ergänzend sollen Reservierungsverträge mit Unternehmen ausgehandelt werden, die Impfstoffe zum Schutz vor anderen Viren oder Krankheitserregern herstellen, die eine Pandemie auslösen könnten.

Auch die internationale Zusammenarbeit soll laut dem Bundesrat intensiviert werden. Die Schweiz brauche die Partnerschaften, da das Land bei der Impfstoffentwicklung und -produktion nicht autark sei.

Bis 2030 soll eine Evaluation der Strategie in Form eines Zwischenberichts stattfinden.

Armee kann sportliche Leistung in Echtzeit analysieren

Der Bundesrat hat der Armee grünes Licht für einen Pilotversuch zur Auswertung der sportlichen Leistungsfähigkeit der Armeeangehörigen und des militärischen Personals gegeben. Mit «Fit on Duty» sollen ab 2024 Gesundheitsdaten in Echtzeit analysiert werden.

Die Gruppe Verteidigung und das Bundesamt für Sport (Baspo) lancierten den Pilotversuch gemeinsam, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Ziel sei die wissenschaftliche Evaluation der sportlichen Leistungsfähigkeit der Armeeangehörigen und des militärischen Personals.

Die Überwachung der Entwicklung der physischen und psychischen Verfassung der Armeeangehörigen von der Rekrutierung bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht solle zudem die Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit während der gesamten Militärlaufbahn, die Früherkennung von kritischen Gesundheitszuständen sowie die Verhütung von Unfällen und Verletzungen ermöglichen, hiess es in der Mitteilung weiter. Die Informationen sollen demnach über Sensoren gesammelt werden, ähnlich wie das beispielsweise mit «Smart Watches» funktioniert.

Der Bundesrat änderte dafür die Verordnung über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIV). Die Änderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bleibt bis Ende 2028 gültig.

Besserer Schutz für Ausländer*innen, die Opfer häuslicher Gewalt werden

Ausländische Opfer von häuslicher Gewalt in der Schweiz sollen besser geschützt werden. Der Bundesrat unterstützt eine von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) im Oktober vorgeschlagene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).

Konkret geht es um eine Erweiterung der Härtefallregelung. Bei Auflösung der familiären Gemeinschaft sollen neu Familienangehörige von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Kurzaufenthaltsbewilligung L sowie von vorläufig Aufgenommenen F einen Anspruch auf eine Aufenthaltsregelung haben, wenn sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.

Bisher konnten diese Personengruppen zwar eine Aufenthaltsregelung beantragen, sie hatten aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Anspruch hatten nur ausländische Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern sowie von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten und diese anzunehmen, wie er am Mittwoch mitteilte. Um Auslegungsprobleme zu vermeiden, schlägt er jedoch die Streichung eines Absatzes vor, der eine Ausnahme von den Anforderungen an die Erfüllung der Integrationskriterien in jenen Fällen vorsieht, in welchen das Aufenthaltsrecht eines Opfers häuslicher Gewalt verlängert wird. Das AIG enthalte bereits eine Ausnahmebestimmung für solche Fälle. Zudem bleibe damit der Spielraum erhalten, auch bei Opfern häuslicher Gewalt notwendige und zumutbare Integrationsmassnahmen vorzusehen.

Mit ihrer Vorlage will die Kommission gleichzeitig den Begriff der häuslichen Gewalt konkretisieren, indem im Gesetz Hinweise und Merkmale häuslicher Gewalt beispielhaft aufgeführt werden. Demnach soll unter anderem der Begriff «eheliche Gewalt» durch «häusliche Gewalt» ersetzt werden. Damit will die SPK-N verdeutlichen, dass der neue Rechtsanspruch nicht nur für Ehegatten, sondern auch für deren Kinder oder beispielsweise Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gilt.

1 Prozent Teuerungsausgleich für Bundespersonal

Das Bundespersonal erhält für das Jahr 2024 einen Teuerungsausgleich von einem Prozent. Mitarbeitende in den tiefen Lohnklassen erhalten im März 2024 darüber hinaus eine Sonderzulage im Umfang von 500 Franken.

Das hat der Bundesrat «vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage des Bundes» an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Die Finanzierung der Lohnmassnahmen muss nun im Rahmen des Voranschlags 2024 vom Parlament bestätigt werden.

Die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund gehen für 2023 von einer Jahresteuerung von 2,2 Prozent aus (Stand September 2023). Weil die Teuerung im Jahr 2024 nicht voll ausgeglichen werden kann, sollen die Mitarbeitenden in den Lohnklassen 1 bis 11 im März 2024 zudem eine Sonderzulage von 500 Franken erhalten.

Die Personalverbände forderten in den Verhandlungen den vollen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal.

Güterverkehr: Verlagerung auf die Schiene forcieren

Höhere Schwerverkehrsabgabe, stärkere Förderung von kürzeren Bahntransporten, doch keine Erhöhung des Bahnstrompreises: Mit diesen und weiteren Massnahmen will der Bund die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene forcieren.

Auf Anfang 2025 wird die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) an die Teuerung angepasst, wie es in der Mitteilung vom Mittwoch hiess. Die seit 2012 unveränderten Tarife würden somit um 5 Prozent angehoben.

Weiter will der Bundesrat die Rechtsgrundlagen schaffen, dass Bahn-Gütertransporte auf Strecken bis 600 Kilometern zusätzlich gefördert werden können. Gleichzeitig sollen die Abgeltungen für Angebote über lange Distanzen in den nächsten Jahren gekürzt werden.

Zudem verzichtet der Bund darauf, den Bahnstrompreis für den Güterverkehr auf Anfang 2024 wie geplant anzuheben. Der Preis bleibt bei 12 Rappen pro Kilowattstunde. Dies entlastet den Güterverkehr um rund 10 Millionen Franken pro Jahr, wie der Bundesrat mitteilte.

Bundesrat will Beyond Gravity verkaufen

Der Bundesrat macht vorwärts mit der Auflösung des einstigen Rüstungs- und Raumfahrtkonzerns Ruag International. Als letzter grosser Unternehmensteil soll die Raumfahrtsparte Beyond Gravity bis Ende 2025 verkauft werden. Danach soll die Ruag International liquidiert werden.

Dies hat die Landesregierung in ihren strategischen Zielen 2024-2027 für die Ruag International am Mittwoch beschlossen, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV in einem Communiqué mitteilte. Die Ruag International darf bis zum Abschluss des Verkaufs von Beyond Gravity keine Akquisitionen mehr tätigen.

Zudem legte der Bundesrat fest, dass der Käufer von Beyond Gravity aus der westlichen Welt stammen müsse. Und beim Verkauf müssten die standort-, sicherheits- und weltraumpolitischen Interessen der Schweiz berücksichtigt werden, heisst es weiter. Die Verkaufserlöse sollen dem Bund schrittweise als Dividende ausgeschüttet werden.

Die Ruag International solle zudem weiterhin eine Rentabilität aufweisen, welche mit vergleichbaren Unternehmen Schritt halte, beschloss der Bundesrat. Da Ruag International nach der Entflechtung für den Bund nur noch eine Finanzbeteiligung ist, fungiert ab nächstem Jahr nur noch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) als Eignerstelle und nicht mehr das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Mit der kompletten Entflechtung der Ruag International vom bundeseigenen Rüstungsbetrieb Ruag MRO hat der Bundesrat auch die neuen strategischen Ziele für die Ruag MRO festgelegt. Beim bundeseigenen Betrieb liege der Fokus 2024-2027 auf der Konsolidierung des Konzerns und dem Weiterausbau der Geschäftstätigkeit mit der Armee, heisst es dazu.

Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass die Ruag MRO grundsätzlich als industrieller Partner der Armee tätig ist. Sie soll die Armee bei der Instandhaltung der Armeesysteme unterstützen und in der Regel die Rolle des Materialkompetenzzentrums für neue sicherheitsrelevante und komplexe Systeme übernehmen.

Neues Logo der Beyond Gravity (ehemals Rauag Space) an ihrem Sitz in Zürich.
Neues Logo der Beyond Gravity (ehemals Rauag Space) an ihrem Sitz in Zürich.
Keystone

Selbstdoping im Sport soll unter Strafe gestellt werden

Der Bundesrat will, dass Sportlerinnen und Sportler, die sich dopen, sich einem Strafverfahren stellen müssen. Er will die Strafbestimmungen im Sportfördergesetz entsprechend anpassen. Wer sich selbst dopt, riskiert heute nur Sanktionen wie etwa eine Sperre.

Der Bundesrat entschied am Mittwoch, die Sportförderung in verschiedenen Belangen weiterzuentwickeln. Er beauftragte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), bis 2025 eine Vorlage auszuarbeiten.

Ein Element sind Sportanlagen - der Bedarf nach solchen Infrastrukturen steigt. Geprüft wird, ob der Bund innovative Anlagen für Breitensport mit Innovationsbeiträgen unterstützen soll. Ebenso lässt der Bundesrat klären, ob neben dem Bau auch der Betrieb von Sportanlagen von nationaler Bedeutung unterstützt werden soll.

Auch einen Ausbau der Förderung von Jugend und Sport-Programmen (J+S) lässt der Bundesrat prüfen. Klären lassen will er auch, ob Bundesgelder nicht nur für einmalige, sondern auch für wiederkehrende Sport-Grossanlässe möglich sind.

Bundesrat will Abschottung des Automarktes verhindern

Der Bundesrat will mit einer Verordnungsänderung die wettbewerbsrechtliche Abschottung des Automarktes verhindern. Das hat er am Mittwoch beschlossen.

Der Erlass gehe gegen wettbewerbsschädliche Abreden vor und betreffe vertikale Abreden im Kraftfahrzeugsektor, hiess es in einer Mitteilung. Die Verordnung trete per 1. Januar 2024 in Kraft und bezwecke eine höhere Transparenz für Unternehmen.

Dazu werden Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen definiert, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen. Als Beispiel nennt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) etwa ein Hersteller und ein Händler.

Die KFZ-Verordnung (KFZV) klärt den Angaben nach, was im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigung angesehen wird.

Das Parlament hatte im März eine entsprechende Motion überwiesen. Diese forderte den Bundesrat auf, mit einer verbindlichen Regelung sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Bekanntmachung der Weko über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor effektiv vollzogen werden.

Mindestlöhne für Hausangestellte steigen ab 2024 um 2,2 Prozent

Die Mindestlöhne für Hausangestellte steigen ab 1. Januar 2024 um 2,2 Prozent. Das hat der Bundesrat entschieden und den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft um drei Jahre verlängert.

Grund für die Anpassung des Mindestlohnes ist die Teuerung, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb. Er stützte sich beim Entscheid auf die Tripartite Kommission aus Vertretern des Bundesverwaltung sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern.

Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft ist anwendbar für Hausangestellte in privaten Haushalten, die mindestens fünf Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.

Bund entgeht durch Covid-Kredite viel weniger Geld als erwartet

Die Milliardenhilfen für Schweizer Unternehmen während der Corona-Krise haben sich laut dem Bundesrat gelohnt. Die effektiven Verluste des Bundes aus den Covid-19-Krediten betragen bisher 62 Millionen Franken, was einer Verlustquote von 0,37 Prozent entspricht. Geschätzt hatte der Bund eine Verlustquote von 10 Prozent.

Das ist dem Zwischenbericht zu den Covid-19-Solidarbürgschaftskrediten zu entnehmen, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. Zwar sei davon auszugehen, dass die Verlustquote zukünftig zunehmen werde. Es bestünden derzeit aber keine Anzeichen, dass die in der Vergangenheit geschätzte Verlustquote erreicht werde.

Insgesamt wurden während der ersten Corona-Welle im Frühjahr und Sommer 2020 knapp 140'000 Covid-19-Kredite in Höhe von rund 17 Milliarden Franken gewährt. Fast jedes vierte Unternehmen erhielt Gelder vom Bund. Gemäss dem Zwischenbericht stehen die bisherigen Kosten des Programms in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit geschaffenen gesellschaftlichen Nutzen.

Zwar sei wegen der raschen Umsetzung «ein gewisses Missbrauchspotenzial unvermeidbar» gewesen, so der Bundesrat. Die Zwischenbilanz zeige aber, dass die Missbrauchsanfälligkeit bisher als «verhältnismässig gering» eingestuft werden könne. Bis im Juni 2023 kam es bei 0,3 Prozent aller gewährten Kredite zu einem Schuldspruch wegen Missbrauch.

Mithilfe der Kredite habe der Bund 1,3 Millionen Arbeitsplätze sichern können, ist dem Bericht weiter zu entnehmen. Zudem hätten Konkurse teilweise vermieden werden können. Eine finale Bilanz zum Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramm kann frühestens 2031, nach Ablauf des Kreditprogramms, gezogen werden.

Bundesrat setzt Gesetzesanpassung für mehr Börsenschutz in Kraft


Der Bundesrat hat am Mittwoch die gesetzliche Verankerung der seit 2019 geltenden Börsenschutzmassnahmen per Anfang 2024 in Kraft gesetzt. Durch den Schritt vermeide die Schweiz negative Auswirkungen durch die fehlende Börsenanerkennung der EU.

Im Jahr 2019 hatte die EU bekanntlich im Streit um das institutionelle Rahmenabkommen die Börsenäquivalenz der Schweiz nicht verlängert. Um negative Auswirkungen für die Schweiz zu verhindern, hatte der Bundesrat daraufhin in einer Verordnung Schutzmassnahmen eingeführt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass Wertpapierfirmen aus der EU auch weiterhin Aktien von Schweizer Gesellschaften an Schweizer Börsen handeln können.

Die Verordnung wurde nun in ordentliches Recht überführt, wie der Bundesrat mitteilte. Konkret wurden sie in das Finanzinfrastrukturgesetz aufgenommen. Die entsprechende Gesetzesanpassung hatten die eidgenössischen Räte im laufenden Jahr angenommen. Die Anpassung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Massnahmen seien trotz der Überführungen in das Finanzinfrastrukturgesetz ausserordentlich und temporär, heisst es weiter. Sie hätten zunächst eine Gültigkeit von fünf Jahren. Der Bundesrat könne die Massnahmen gegenüber der EU auch vor Ablauf der Frist deaktivieren. In einer Mitteilung vom Februar 2023 hatte der Bundesrat betont, nach wie vor eine unbefristete Börsenäquivalenz anzustreben.

Bundesrat sieht weiteren Handlungsbedarf für Klimaanpassung

Der Bundesrat beurteilt den Handlungsbedarf für die Klimaanpassung in der Schweiz als nach wie vor gross. Der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel zeige indes auch, dass bisher vorgenommene Massnahmen wirken, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Grosse Fortschritte seien bei den sektorübergreifenden Wissensgrundlagen – wie den Schweizer Klimaszenarien, den hydrologischen Grundlagen oder Analysen zur Auswirkung des Klimawandels - erzielt worden. Diese Grundlagen würden den Kantonen und Gemeinden bei Projekten zur Klimaanpassung auf der lokalen Ebene helfen, hiess es weiter.

Weiter liessen sich wichtige Erkenntnisse für die praktische Umsetzung von Anpassungsmassnahmen gewinnen. Im Pilotprogramm «Anpassung an den Klimawandel» wurden 50 Projekte umgesetzt, welche die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler, regionaler und kantonaler Ebene konkret abmildern, wie der Bundesrat weiter mitteilte. Der Bericht zeige, dass der Nutzen der meisten Projekte die Kosten der Umsetzung deutlich übersteige. Es gelte daher, erprobte Massnahmen überall dort umzusetzen, wo es möglich und sinnvoll sei.

Der Klimawandel wirkt sich in der Schweiz auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft aus. Beispielsweise treten häufiger Trockenheitsepisoden oder Starkniederschläge auf. Massnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sind laut dem Bundesrat daher unumgänglich.

Für Schweizer Banken gelten ab 2025 neue Eigenmittelvorschriften

Der Schweizer Finanzplatz soll sicherer werden. Eine angepasste Eigenmittelverordnung (ERV) für Banken tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung an seiner Sitzung am Mittwoch angenommen, wie aus einer Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) hervorgeht. Somit werden die finalen Basel-III-Standards des internationalen Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) in Schweizer Recht überführt.

Im Zentrum der nationalen Umsetzung der Basel-III-Reform steht, dass risikobehaftete Bereiche im Bankengeschäft mit mehr Eigenmitteln und weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen.

Dank einer neien Eigenmittelverordnung soll der Schweizer Finanzplatz sicherer werden.
Dank einer neien Eigenmittelverordnung soll der Schweizer Finanzplatz sicherer werden.
sda

Für den Schweizer Bankensektor werde im Durchschnitt keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel erwartet, heisst es in der Mitteilung. Für die UBS – seit Übernahme der CS nun die einzige Schweizer Grossbank – werden die Eigenmittelanforderungen allerdings voraussichtlich steigen.

Durch die Änderungen werde der Spielraum von internen Modellen zur Bestimmung von Eigenmittelanforderungen begrenzt. Auch sei eine transparente und international vergleichbare Berechnung von Eigenmitteln möglich.

Private können ab Anfang 2024 lokale Mobilfunknetze aufbauen

Unternehmen, Behörden und Universitäten können ab Anfang 2024 auf einem begrenzten lokalen Gebiet ein eigenes mobiles Breitbandnetz betreiben. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechenden Frequenzen freigegeben. Er will damit die Digitalisierung fördern.

Interessierte können ab dem 1. Januar den Frequenzbereich 3400-3500 Megahertz (MHz) für private lokale Mobilfunknetze nutzen, wie es in einer Mitteilung hiess. Diese Möglichkeit sei neben weiteren Anpassungen im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) vorgesehen.

Mit dem Entscheid entspricht der Bundesrat Forderungen der Wirtschaft. Private lokale Mobilfunknetze trügen zur Automatisierung und Optimierung betriebsinterner Prozesse bei, beispielsweise bei der Produktion industrieller Güter, aber auch in der Logistikbranche, im Detailhandel oder in Spitälern, so der Bundesrat.

Zu den Vorteilen, die private lokale Mobilfunknetze bieten, gehören laut der Regierung verbesserte Sicherheit, Zuverlässigkeit, Kontrolle und sehr kurze Reaktionszeiten, die auf die spezifischen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden können. Solche nichtöffentliche Mobilfunknetze – auch Campusnetze bezeichnet – arbeiten mit geringen Sendeleistungen und dienen ausschliesslich der betriebsinternen mobilen Kommunikation zwischen Maschinen und/oder Menschen.

Bundesrat will HIV- und Hepatitis-Ansteckungen bis 2030 ausmerzen

Bis 2030 soll es in der Schweiz keine Ansteckungen mit dem Aids-Virus (HIV) und keine Infektionen mit Hepatitis B und C mehr geben. Er hat dazu das Programm «Stopp HIV, Hepatitis-B-, Hepatitis-C-Virus und sexuell übertragene Infektionen (Naps)» verabschiedet.

Dieses Ziel sei im Einklang mit jenem der Weltgesundheitsorganisation WHO, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Hepatitis B und C sind neu im Präventionsprogramm aufgenommen worden. Das erste nationale Programm gegen HIV wurde 1987 lanciert.

Das Naps-Programm soll besonders jene Menschen ansprechen, die ein erhöhtes Risiko für solche Infektionen haben. Alle und verstärkt Jüngere sollen für Risiken durch diese Krankheiten sensibilisiert werden und erfahren, wie sie sich schützen können.

Weiter sehen die Programme einfache und niederschwellig zugängliche Testangebote vor. Zudem werden die Krankenkassen für Personen mit erhöhtem Risiko ab 1. Juli 2024 die Kosten für die HIV-Präexpositionsprophylaxe übernehmen.

Bundesrat genehmigt Klima-Abkommen mit drei neuen Staaten

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch bilaterale Klima-Abkommen mit den Staaten Chile, Kenia und Tunesien genehmigt. Die Verträge schaffen die Rahmenbedingungen für Projekte zur Verminderung von Treibhausgasemissionen. Die erreichten Emissionsverminderungen kann die Schweiz an ihr Reduktionsziel anrechnen.

Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel will die Schweiz laut der Mitteilung des Bundesrats vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen.

Das Übereinkommen von Paris ermöglicht es einem Land aber auch, Emissionsverminderungen durch Klimaprojekte im Ausland zu erzielen. Die im Partnerland erreichten Emissionsverminderungen kann sich die Schweiz an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.

2020 hat die Schweiz den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru unterzeichnet; danach folgten ähnliche Abkommen mit Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu, Dominika, Thailand, der Ukraine, Marokko, Malawi und Uruguay.

Mit den Abkommen hat die Schweiz einen Standard für internationale Klimaprojekte eingeführt. Er umfasst strenge Auflagen für den Umweltschutz und Normen für den Schutz der Menschenrechte. Die Abkommen stellen aber auch sicher, dass verminderte Emissionen nicht doppelt (dem Geberland und dem Empfänger) angerechnet werden können.

Bund übernimmt Kosten für Corona-Impfung bis Mitte 2024

Wer sich gegen Covid-19 impfen lassen will, kann dies weiterhin kostenlos tun. Der Bund übernimmt die Kosten der Impfung bis Mitte 2024. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Ausgenommen sind Impfungen in Apotheken.

Die Kosten für die Corone-Impfung werden weiterhin vom Bund übernommen.
Die Kosten für die Corone-Impfung werden weiterhin vom Bund übernommen.
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Die Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Covid-19-Impfung gelten noch bis Ende 2023. Um den Zugang zur Impfung weiterhin niederschwellig zu halten, habe der Bundesrat die Massnahme verlängert, hiess es in einer Mitteilung. Die Kosten würden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen getragen.

Die Impfung gegen Covid-19 biete nach wie vor einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung, Hospitalisation und Tod, schrieb der Bundesrat. Sie bleibe ein zentrales Element zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe für besonders gefährdete Personen.

Die Impfangebote in Hausarztpraxen, Spitälern oder Impfzentren reichen nach Ansicht des Bundesrats aus, damit sich besonders gefährdete Personen impfen lassen können. Deshalb übernimmt der Bund ab Anfang 2024 die Kosten von Impfungen in Apotheken nicht mehr.

Ab Mitte 2024 geht der Bundesrat davon aus, dass der freie Markt die Nachfrage sicherstellen kann. Ab diesem Zeitpunkt werde der Bund die Kosten der Impfung nicht mehr übernehmen.