Analyse AbstimmungssonntagDas Volk lässt sich von einer sanften SVP nicht zu einem Ja bewegen
Tobias Bühlmann
25.11.2018
Der Abstimmungssonntag hat der Schweiz Klarheit gebracht: Zwei Nein-Voten zu den Volksinitiativen und ein klares Ja zur Überwachung von Sozialversicherungsbezügern bei Verdacht auf Missbrauch.
Das erste Nein setzte es für die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP ab. Sie wurde nach einem lange und hitzig geführten Abstimmungskampf überraschend wuchtig verworfen. Am Schluss sagten 66 Prozent der Urnengängerinnen und Urnengänger Nein zu der Vorlage, die internationales Recht den Schweizer Gesetzen untergeordnet hätte.
Damit zeigt sich: Die betont sanften Töne, die die Initiantin SVP angeschlagen hat, brachten ihr keinen Erfolg. Die Abstimmungskampagne wich von der brachialen Symbolik ab, die in der Vergangenheit mehr als einmal zu Erfolgen der Partei beigetragen hat, beispielsweise bei der Minarett- oder auch der Ausschaffungs-Initiative. Das Anliegen der Initiative war dagegen noch radikaler als jene Vorlagen, die die SVP in der Vergangenheit hervorgebracht hat. Entsprechend breit abgestützt war die Gegnerschaft, die nun obsiegt hat.
Gescheitert trotz Symathie
Einen Achtungserfolg erreichte dagegen Armin Capaul: Seinetwegen konnten die Schweizerinnen und Schweizer über einen Verfassungsartikel abstimmen, der Bauern mit «wirtschaftlich lohnenden Anreizen» dazu bringen sollte, ihren Tieren die Hörner zu lassen. Immerhin gut 45 Prozent der Stimmenden fanden die Idee gut. Insgesamt sagten auch sechs Kantone Ja.
Hier zeigte sich einmal mehr ein bekanntes Bild: In der Tendenz stimmten eher jene mit Ja, die mit Erzeugnissen der Landwirtschaft eher am Kühlregal in Kontakt kommen als auf einer Wiese. Allerdings stimmten mit Tessin und Glarus auch zwei Stände knapp zu, die deutlich ländlich geprägt sind. Initiant Capaul zeigt sich denn auch kämpferisch: «Die Interessengemeinschaft Hornkuh bleibt bestehen, und wir werden demnächst miteinander besprechen, was wir weiter machen können.»
Unterstützung für Sozialdetektive
Unbestritten war die dritte Vorlage, die zur Abstimmung kam: Die Stimmenden sagen mit 64,7 Prozent klar Ja dazu, dass Sozialversicherungen bei Missbrauchsverdacht Detektive losschicken dürfen, um Leistungsbezüger überwachen zu lassen. Die Gesetzesrevision war nötig geworden, weil im Jahr 2016 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte, dass für die Beschattung Versicherter die gesetzliche Grundlage fehle.
Innert kürzester Frist hat der Bund dann die entsprechende Regelung geschaffen. Allerdings monierten die Gegner, die vorwiegend aus dem linken Lager stammten, dass die Befugnisse zu umfangreich seien und richterliche Kontrollen fehlten. Trotzdem ergriffen sie erst nach einigem Zögern das Referendum gegen das Gesetz, da sie die Chance eines Sieges von Beginn weg als gering einschätzten – zu Recht, wie das Resultat nun zeigt. Trotzdem wollen sie den Sozialdetektiven gut auf die Finger schauen, wie sie nach der verlorenen Abstimmung trotzig verkündeten.
Bundesrat Parmelin zu den Abstimmungen über die Mietvorlagen
Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, dass die Stimmbevölkerung von den Vorschlägen nicht überzeugt gewesen sein. Er sei davon überzeugt, und das Resultat von heute zeige das auch wieder, dass Lösungen im Mietrecht ausgewogen sein müssten. Ein gutes Mietrecht sei ein Mietrecht, das die berechtigten Interessen von Miterin und Vermietern berücksichtige. Das sei schon fast die Quadratur des Kreises, aber mit Beteiligung aller Interessengruppen seien gute Lösungen möglich.
24.11.2024
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zur Abstimmung über die einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen
Das Ja der Bevölkerung sei ein wichtiger Schritt für das gesamte Gesundheitssystem, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider. Es sei ein Schritt hin zu einem Gesundheitssystem, das die hohen Qualitätsanforderungen erfülle und finanzierbar sei. Die Reform sei auch wichtig, weil sie sich in eine positive Entwicklung von Anpassungen im Gesundheitswesen einreihe. Aber es bleibe wichtig, dass weitere Reformen unternommen würden.
24.11.2024
Bundesrat Rösti zur Abstimmung zum Autobahnausbau
Verkehrsminister Albert Rösti erklärte an der Medienkonferenz, dass nach erster Analyse wohl drei Punkte Ausschlag zum Nein gegeben hätten: Erstens sei der Ausbau für einen Teil der Bevölkerung wohl zu gross gewesen. Zweitens sei in den Regionen, die ein Ausbauprojekt gehabt hätten, der Ja-Anteil grösser gewesen als in anderen. Offenbar sei es nicht gelungen, die Vorteile für den Ausbau auch in anderen Regionen rüberzubringen. Drittens habe wohl auch der Bundeshaushalt dazu beigetragen, dass sich ein Teil der Bevölkerung gegen diese Investitionen ausgesprochen habe.
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