Arzneikosten, Corona-Tests, Solaranlagen Das hat der Bundesrat heute alles entschieden

gg, sda

3.6.2022 - 15:30

Solar-Panele auf dem Dach eines Hauses in Flerden, Graubünden. (Archiv)
Solar-Panele auf dem Dach eines Hauses in Flerden, Graubünden. (Archiv)
Bild. Keystone

Elektrische Hausinstallationen müssen künftig alle fünf Jahre kontrolliert werden. Für Autos kommen neue Energieeffizienz-Klassen und die Kantone sollen ab nächstem Jahr die Kosten für die Corona-Tests tragen. Die jüngsten Entscheide im Ticker.

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Ärztetarif

Seit Jahren ringen Versicherer, Spitäler und Ärzteschaft um einen neuen Ärztetarif – bislang erfolglos. Der Bundesrat will auch eine zweite Version der Tarifstruktur Tardoc noch nicht genehmigen, wie er am Freitag beschloss. Es brauche weitere Verbesserungen betreffend Kostenneutralität. Die Gesundheitskosten steigen wieder stark an. Im Herbst dürften deshalb die Krankenkassenprämien substanziell erhöht werden. Der Tardoc soll die Fehlanreize im heutigen Tarifsystem beseitigen - und so die Kosten senken. Es geht um zwölf Milliarden Franken, die unter der Ärzteschaft neu verteilt werden sollen. Geplant war ursprünglich, den Tardoc ab 2022 einzuführen.

Verschärfung der Liquiditätsverordnung für Banken

Die systemrelevanten Banken soll bei Krisen widerstandsfähiger werden. Dazu hat der Bundesrat die Liquiditätsverordnung verschärft und auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Neu müssen diese Banken etwa einer dreimonatigen Liquiditätskrise widerstehen können statt wie bisher einen Monat lang. Die bisherigen Anforderungen reichten nicht aus, dass die systemrelevanten Banken eine angemessene und durchgehend höhere Liquidität hielten, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Somit musste er die Anforderungen grundlegend überarbeiten und erhöhen.

Klimaschutz-Abkommen mit Thailand

Neben den bereits bestehenden Abkommen mit Peru, Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu und Dominica hat der Bundesrat am Freitag ein Abkommen mit Thailand genehmigt, das dem Klimaschutz dient. Der Vertrag schafft die Rahmenbedingungen, damit die Schweiz in Thailand Klimaschutzprojekte zur Verminderung der CO2-Emissionen umsetzen kann. Die erreichten Emissionsverminderungen kann die Schweiz an ihr Reduktionsziel anrechnen, zu dem sie sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens verpflichtet hat. Bei einem ersten thailändischen Projekt soll in Bangkok ein Netz von Elektrobussen eingeführt werden. Im Zuge aller Projekte müssen der Naturschutz und die Menschenrechte respektiert und die nachhaltige Entwicklung gefördert werden.

Finanzhilfen für Landwirtschaft

Der Bundesrat will wissen, wie sich Finanzhilfen in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität auswirken. Er hat die Bundesverwaltung am Freitag mit Abklärungen beauftragt. Unter die Lupe genommen werden zum Beispiel die Absatzförderung bei Milch, Fleisch und Eiern sowie Darlehen für touristische oder industrielle Infrastrukturen. Auch die Rückerstattung der Mineralölsteuer für schwere Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus eingesetzt werden, ist auf dem Prüfstand. Vorschläge sollen bis Ende 2024 vorliegen. Indem sie der Biodiversitätskonvention beitrat, verpflichtete sich die Schweiz, die Artenvielfalt schädigende Subventionen abzuschaffen oder umzugestalten.

Energiewende

Der Bundesrat stockt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs die Mittel zur Förderung der Energiewende auf. Dies hat er an seiner Sitzung am Freitag beschlossen. Für 2023 werden die Mittel um 15,65 Millionen Franken erhöht und für 2024 um 11,35 Millionen Franken, wie die Landesregierung mitteilte. 2025 und 2026 gibt es zusätzlich je 700'000 Franken für den Kampf gegen Fachkräftemangel in den für die Transition wichtigen Branchen. Die anderen Programme, die in den beiden Jahren zuvor mehr Geld erhalten, werden ab 2025 voraussichtlich anders finanziert. Dies, weil nach derzeitigen Plänen in diesem Jahr der Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative in Kraft treten soll.

Investitionsschutzabkommen mit Indonesien

Der Bundesrat hat ein Investitionsschutzabkommen mit Indonesien in die Vernehmlassung geschickt. Dieses schliesst eine Vertragslücke, welche 2016 entstand, als das frühere Abkommen ausser Kraft trat. Das Investitionsschutzabkommen ist das erste, das auf einen neuen Verhandlungsansatz zurückgeht. Im Vergleich zu früheren Abkommen schränkt es den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte durch zusätzliche Bestimmungen ein. Zudem enthält es Bestimmungen zum Regulierungsrecht der Partnerstaaten, zur sozialen Verantwortung und zur Korruptionsbekämpfung. Diese dienen der nachhaltigen Entwicklung.

Einsatz von Antibiotika bei Tieren

Der Bundesrat will der Verwaltung mehr Möglichkeiten geben, den Einsatz von Antibiotika durch Tierärzte und Tierhalter zu senken. Er hat dazu am Freitag die entsprechende Verordnung angepasst. Die Massnahme ist Teil des Kampfs gegen Antibiotika-Resistenzen. Neu können die Behörden Praxen und Betriebe gezielt informieren und bei einem Verbrauch über dem Durchschnitt die Ursachen abklären. Vorgesehen sind auch Weiterbildungsmassnahmen. Schon seit 2019 ist ein Informationssystem in Betrieb, in dem Tierärzte erfassen, wann und wo sie Antibiotika einsetzen.

Übernahme von Arzneimittelkosten

Der Bundesrat will Patienten, die ein von der Grundversicherung nicht bezahltes Medikament benötigen, möglichst gleichbehandeln. Ob die Kosten für ein solches Arzneimittel übernommen werden, entscheidet im Einzelfall die Krankenkasse. Der Bundesrat will die Kassen nun verpflichten, ein Nutzungsbewertungstool zu benutzen. Klarere Regeln will der Bundesrat auch beim Festsetzen des Preises bei Vergütungen im Einzelfall: Je höher der Nutzen eines Arzneimittels, desto höher ist der Preis, den die Krankenkasse mit dem Lieferunternehmen festlegt. Die nötigen Verordnungsänderungen sind bis zum 30. September in der Vernehmlassung.

Privatkonkurse

Verschuldete Private sollen künftig nicht mehr ein Leben lang unter ihren Schulden leiden müssen. Der Bundesrat erhofft sich von der finanziellen Sanierung positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen, auf ihr Umfeld und auf die Volkswirtschaft. Dazu hat er eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibungs und Konkurs in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 26. September.

Kontrolle von elektrischen Hausinstallationen

Elektrische Hausinstallationen müssen in der Schweiz künftig generell alle fünf Jahre kontrolliert werden. Dies hat der Bundesrat entschieden. Bisher galt teilweise eine Kontrollperiode von zwanzig Jahren. Die Neuregelung erhöhe die Sicherheit erheblich, schrieb die Landesregierung zur Begründung. Es werde ein Anreiz geschaffen, veraltete Installationen zu ersetzen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli in Kraft.

Energieeffizienz-Klassen von Autos

Personenwagen in der Schweiz werden künftig anders in Energieeffizienz-Kategorien eingeteilt. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung gutgeheissen. Diese trägt dem schrittweisen Wegfall der Typengenehmigung Rechnung, wie er mitteilte. Zudem werde eine bessere Übereinstimmung mit den CO2-Emissionsvorschriften erzielt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Kosten von Corona-Tests

Die Kantone sollen ab dem 1. Januar 2023 die Kosten für die Corona-Tests tragen. Ab dem 1. April 2023 soll dann die vollständige Verantwortung für das Testsystem zu den Kantonen wechseln. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat an diesem Entscheid festgehalten, wie er mitteilte. Über die Verlängerung dieser und weiterer Bestimmungen im Covid-19-Gesetz wird letztlich das Parlament entscheiden. Die Vorlage soll überdies auch dafür sorgen, dass das Covid-Zertifikat weiterhin international kompatibel ist und die Reisefreiheit gewährleistet bleibt.

Ausbau von Solaranlagen

Der Bundesrat erleichtert den Ausbau von Solaranlagen. Er hat dazu Anpassungen der Raumplanungsverordnung beschlossen. Zahlreiche Solaranlagen ausserhalb von Bauzonen, etwa solche an Fassaden oder Staumauern, gelten künftig als standortgebunden. Dadurch können sie rascher bewilligt werden. Zudem lockert die Landesregierung unter anderem die Bedingungen dafür, dass Solaranlagen bewilligungsfrei erstellt werden können. Die Änderungen treten am 1. Juli in Kraft.

Kredite für Autoverlad

Der Bundesrat will den vom Parlament beschlossenen Kredit zugunsten der Autoverlade-Angebote Lötschberg, Furka und Vereina um vierzig Millionen Franken auf hundert Millionen Franken aufstocken. Er hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Bei den drei Verlade-Angeboten stünden grössere Erneuerungen an, begründet der Bundesrat die Kreditaufstockung. Weiter schlägt er vor, dass der Bund das Rollmaterial für die Autozüge nicht mehr direkt finanziert. Neu soll es eine Fremdfinanzierung geben, wie beim regionalen Personenverkehr. Sind ungedeckte Kosten zu erwarten, kann der Bund Abgeltungen leisten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September.

Corona-Tests

Wer die Schweiz verlassen muss, kann seit Anfang Oktober 2021 zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden, wenn eine Wegweisung ansonsten nicht vollzogen werden kann. Insgesamt 146 Mal machten die Behörden bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Bundesrat will diese Regelung nun bis Ende Juni 2024 verlängern. Viele Staaten verlangten weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen, hiess es zum Entscheid. Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgabe auch über das laufende Jahr hinaus erfüllen können, muss das Parlament die Regeln verlängern.