Lockerungen im Überblick Diese neuen Freiheiten gibt es ab heute

Von Lukas Meyer

31.5.2021

Gäste geniessen die Sonne in Luzern: Draussen sind ab heute Sechsertische erlaubt, und auch die Innenräume dürfen wieder öffnen.
Gäste geniessen die Sonne in Luzern: Draussen sind ab heute Sechsertische erlaubt, und auch die Innenräume dürfen wieder öffnen.
Bild: Keystone

Ab heute gelten die neuen Lockerungen: Die Restaurants dürfen ihre Innenräume öffnen und Treffen sind mit mehr Personen möglich. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Von Lukas Meyer

31.5.2021

Heute geht die Schweiz in die zweite Phase im Drei-Phasen-Modell über. Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch zahlreiche Lockerungen beschlossen, die nun in Kraft treten.

Die beschlossenen Lockerungen im Überblick.
Die beschlossenen Lockerungen im Überblick.
Schweizerische Eidgenossenschaft/Bundesrat

Kann ich im Restaurant wieder drinnen essen?

Ja, am Montag können die Restaurants auch ihre Innenräume wieder öffnen. Dabei dürfen nicht mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen, dabei muss keine Maske getragen werden. Wenn man sich im Restaurant bewegt, muss man die Maske allerdings aufsetzen. Zwischen den Tischen muss es genug Abstand geben oder eine Abschrankung aufgestellt werden.

Eine Konsumation im Stehen ist nicht erlaubt. Neu dürfen auch Kinos oder Theater Verpflegung anbieten, wenn sitzend konsumiert und die Kontaktdaten erfasst werden. Draussen sind ab Montag Sechsertische erlaubt. Zudem wird die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr aufgehoben.

Und wer kontrolliert das?

Der Bundesrat betonte, dass die Schutzkonzepte unbedingt eingehalten werden müssen. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Was gilt für öffentliche Veranstaltungen?

Für Veranstaltungen mit Publikum gelten neue Obergrenzen: Drinnen 100 statt 50, draussen 300 statt 100. Das gilt etwa für Konzerte, Public Viewings oder religiöse Veranstaltungen. Die Sitzplätze müssen nicht mehr fest zugeordnet werden.

Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum draussen gibt es keine Begrenzung mehr, es gilt aber die Abstands- und Maskenpflicht. Dies gilt etwa auch für spontane Feiern von Fussballfans im Rahmen der kommenden Europameisterschaft.

Wie viele Leute darf ich privat treffen?

Hier wollte der Bundesrat erst nichts lockern, nun hat er sich anders entschieden: So werden die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen erhöht.

Private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen Räumlichkeiten stattfinden, sind ebenfalls mit bis zu 50 statt 15 Personen möglich, dasselbe gilt für Vereinsanlässe oder Führungen.

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Was kann ich in der Freizeit machen?

Im Amateursport oder in der Laienkultur dürfen neu ebenfalls 50 statt 15 Personen zusammen etwas machen. Publikum ist zugelassen, Wettkämpfe in Mannschaftssportarten und Chorkonzerte sind nur im Freien zugelassen.

Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen ab Montag wieder öffnen.

Kann ich wieder an die Uni gehen?

Wenn eine Hochschule ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons hat, kann sie Präsenzveranstaltungen mit mehr als fünfzig Personen durchführen. Masken- und Abstandspflicht gelten weiterhin.

Darf ich bald wieder ins Büro gehen?

Der Bundesrat wandelt die Homeoffice-Pflicht wie vorgesehen in eine Homeoffice-Empfehlung um – dies gilt jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen. Die Kosten dafür übernimmt der Bund, geimpfte Personen müssen sich nicht testen lassen. Die Regel soll erst ohne Vorgaben gelockert werden, wenn alle Personen geimpft sind, die das möchten.



Welche Rolle spielt das Covid-Zertifikat dabei?

Das Covid-Zertifikat soll ab dem 7. Juni ausgerollt werden und bis Ende Juni allen zur Verfügung stehen. Ab dann soll es auch zum Einsatz kommen, etwa bei Grossveranstaltungen – diese werden vorerst nur damit möglich sein. Alain Berset betonte, dass man auf gutem Weg sei, auch im Hinblick auf die internationale Kompatibilität.



Gibt es neue Quarantäne-Regeln?

Genesene und Geimpfte sind für sechs Monate von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. Wenn man aus Ländern mit besorgniserregenden Virus-Varianten einreist, gelten diese Regelungen nicht.