Herbstsession startetGesundheitskosten und andere heisse Eisen warten aufs Parlament
SDA, gbi
11.9.2023 - 11:34
Die Gesundheitskosten laufen aus dem Ruder. Die Energiewende ist noch nicht in trockenen Tüchern. Und Leopard-Panzer warten auf ihre Ausmusterung: Über all das berät das Parlament an der Herbstsession.
SDA, gbi
11.09.2023, 11:34
11.09.2023, 13:04
SDA, gbi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Am Montagnachmittag wird im Bundeshaus in Bern die Herbstsession von National- und Ständerat eröffnet. Diese dauert bis zum 29. September.
Die beiden Parlamentskammern beraten zahlreiche heisse Eisen, darunter diverse Vorlagen zu den Gesundheitskosten, die Energieversorgung und das Verhüllungsverbot.
Welche Themen von besonderem Interesse sind, siehst du in der Übersicht.
Die Kosten für die Krankenkassenprämien kennen nur eine Richtung: nach oben. Der Krankenkassen-Dachverband Santésuisse erwartet für 2024 einen Aufschlag um 8 bis 9 Prozent. Dabei sind die Prämien für die Grundversicherung erst dieses Jahr im Schnitt um 6,6 Prozent gestiegen.
Wie sich die Kosten im Gesundheitswesen senken lassen, darüber wird seit Jahren diskutiert und gestritten. Nun hat das Parlament ein weiteres Massnahmenpaket auf dem Tisch liegen: Laut Anträgen der zuständigen Nationalratskommission sollen Krankenversicherer etwa die Daten ihrer Versicherten nutzen dürfen, um diese individuell über mögliche Einsparungen oder passendere Versorgungsmodelle zu informieren.
Ausserdem will die Kommission alternative Versicherungsmodelle langfristig attraktiver machen, indem Mehrjahresverträge ermöglicht und Prämienrabatte anders berechnet werden sollen.
Weiter sollen Apotheker*innen neu verschiedene Tätigkeiten in der Beratung und Prävention gegenüber der Grundversicherung abrechnen können. Auch vertrauliche Preismodelle stehen zur Debatte.
Beratung im Nationalrat: 28. September.
Gesundheitskosten II
In der Herbstsession will das Parlament auch seine Beratungen zur Prämienentlastungsinitiative der SP und zum indirekten Gegenvorschlag dazu abschliessen.
Die Initiative verlangt, dass Versicherte höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen – der Bund zu mindestens zwei Dritteln.
Die Initiative hat im Parlament keine realistischen Chancen. Jedoch scheint ein Kompromiss in Reichweite, der den Ausbau der Prämienverbilligungen auf Gesetzesstufe verankern will.
Diesem indirektenGegenvorschlag zufolge sollen die Kantone neu einen Mindestbetrag der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Kommt der Vorschlag durch, würde dies für die Kantone Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken bedeuten.
Beratung im Nationalrat am 12. September und eventuell am 14. September; im Ständerat am 13. September.
Gesundheitskosten III
Nicht nur die SP hat eine Volksinitiative zu den Gesundheitskosten in petto: DieKostenbremse-Initiative der Mitte-Partei will das Wachstum der Gesundheitskosten eindämmen. Gemäss der Vorlage müssen Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark ansteigen.
Die Räte haben sich auf einen indirekten Gegenvorschlag geeinigt, der noch bereinigt werden muss. Er sieht als Massnahmen gegen steigende Prämien die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor. Für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, macht er aber keine Vorgaben. Uneinig sind sich die Räte nur noch in wenigen Details. Umstritten ist etwa, welche Behörden genau welche Kompetenzen bei der Anpassung veralteter Tarife haben sollen – im ambulanten Bereich und bei den Spitälern.
Beratung im Ständerat am 13. September und eventuell am 21. September, im Nationalrat am 14. September.
Direkter Gegenentwurf vs. indirekter Gegenvorschlag
Beim direkten Gegenentwurf stellt das Parlament einer Initiative einen anderen Verfassungsartikel gegenüber. Ziehen die Initiant*innen ihr Anliegen nicht zurück, kommen Initiative und Gegenentwurf gleichzeitig zur Abstimmung.
Beim indirekten Gegenvorschlag erarbeitet das Parlament statt einer Verfassungsänderung eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz. Ziehen die Initiant*innen ihr Anliegen nicht zurück und gibt es ein Nein an der Urne, tritt der Gegenvorschlag in Kraft.
Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Umstritten war bisher, ob auch die Langzeitpflege in den sogenannten Monismus einbezogen werden soll. Der Ständerat und auch die Kantone wollen das so handhaben, der Nationalrat war bisher dagegen.
Die vorberatende Kommission des Nationalrats will jetzt zwar die Langzeitpflege ebenfalls einheitlich finanzieren, stellt aber Bedingungen. Eine davon ist, dass im Pflegesektor Kostentransparenz hergestellt wird, und die zweite, dass die Pflegeinitiative ganz umgesetzt wird.
Der Hintergrund: Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Kassen bezahlt. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Krankenkassen. Und für die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.
Beratung im Nationalrat am 13. September.
Energie
Alles Gesundheitskosten oder was? Nein, da wäre noch das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Dieser sogenannte Mantelerlass gilt als Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende und befindet sich auf der Zielgeraden. Nach stundenlangen Debatten in beiden Räten geht es in der Herbstsession jetzt darum, eine mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern.
Offen sind Differenzen in unterschiedlichen Themengebieten. Noch kein Kompromiss in Sicht ist etwa bei der Frage, ob für alle Neubauten sowie für erhebliche Umbauten eine Pflicht eingeführt werden soll, Solarpanels zu installieren. Der Nationalrat war bisher dafür, der Ständerat dagegen. Auch über die Restwasservorschriften unterhalb von Wasserkraftwerken wird noch gestritten.
Beratung im Nationalrat am 11. September und eventuell am 26. September, im Ständerat am 19. September.
Ausserhalb der Bauzonen soll die Zahl der Gebäude nicht mehr steigen. Zu diesem Ziel bekennt sich das Parlament. Herzstück der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen.
Noch sind sich die Räte nicht in allen Details einig. Beide Kammern wollen zudem das revidierte Raumplanungsgesetz zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative machen. Die Initiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in die Verfassung schreiben. Das Geschäft könnte in der Herbstsession bereinigt werden.
Beratung im Ständerat am 14. September und eventuell im Nationalrat am 18. September.
Biodiversität schützen
Mit einer Anpassung der Bundesverfassung wollen die Urheber*innen der Biodiversitätsinitiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordern dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
Das Volksbegehren geht dem Parlament zu weit. Es diskutiert aber einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. Die Regierung will etwa festlegen, dass Biodiversitäts- und Schutzgebiete insgesamt 17 Prozent der Schweizer Landesfläche ausmachen sollen. Der Ständerat lehnte die Vorlage im Juni ab, der Nationalrat versucht sie nun zu retten. Um eine Brücke zu schlagen, zeigt sich die zuständige Nationalratskommission bereit, auf einen reduzierten Gegenentwurf einzugehen, sollte der Ständerat doch entscheiden, auf die Vorlage einzutreten und diese zu überarbeiten.
Beratung im Nationalrat am 18. September.
Verhüllungsverbot
Das geplante Verbot zur Verhüllung des Gesichts ist Thema im Nationalrat. Wie der Ständerat ist auch die zuständige Kommission des Nationalrats der Auffassung, dass die im März 2021 angenommene Volksinitiative «für ein Verhüllungsverbot» mit einem eigenen Bundesgesetz umgesetzt werden soll. Wer sein Gesicht trotz Verbots bedeckt, riskiert eine Busse.
Eine Minderheit der Nationalratskommission war der Ansicht, dass es sich beim Verhüllungsverbot um eine Frage der öffentlichen Ordnung handle, für die die Kantone zuständig seien. Im Ständerat hatte eine Minderheit ebenso argumentiert, ist am Schluss aber unterlegen.
Lanciert worden war die Initiative vom Egerkinger Komitee um SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Dieses stand schon hinter dem Minarett-Verbot, das bereits 2009 angenommen wurde.
Damit will der Bundesrat die von Volk und Ständen im Februar 2022 an der Urne angenommene Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen.
Die Regierung will darüber hinaus der Tabakindustrie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen verbieten, zu denen Minderjährige Zugang haben. Die zuständige Ständeratskommission will die Vorlage abschwächen. So soll im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten, Tabakwerbung erlaubt bleiben.
Analog regeln möchte die Kommission auch das Sponsoring von Veranstaltungen. Der Ständerat behandelt die Vorlage als Erstrat.
Beratung im Ständerat am 21. September.
Neuer Anlauf für CO2-Gesetz
Nicht mit Strafen, sondern mit Anreizen will der Bundesrat in der Neuauflage des CO2-Gesetzes die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Zudem soll das neue Gesetz dem Klimaziel und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen.
Bestehende Abgaben will der Bundesrat nicht erhöhen und auch keine neuen einführen.
Der Ständerat wird sich in der Herbstsession ein erstes Mal mit der Vorlage befassen. Die zuständige Ständeratskommission stellt sich in weiten Teilen hinter die Vorlage. Mit knappem Mehr unterstützt sie das Vorhaben des Bundesrats, rund zwei Drittel der Emissionsreduktion im Inland und rund einen Drittel im Ausland zu erzielen. Eine Minderheit beantragt einen Inlandanteil von 75 Prozent.
Der Ständerat entscheidet zusammen mit der Armeebotschaft auch über die Ausserdienststellung von 25 stillgelegten und eingelagerten Leopard-2-Kampfpanzern. Der Nationalrat hiess diese Ausmusterung im Juni mit der Zustimmung des Bundesrats und mit der Auflage gut, dass die Panzer an den deutschen Hersteller verkauft werden.
Die vorberatende Ständeratskommission empfiehlt der Kleinen Kammer, diesem Entscheid zu folgen. Sagt auch der Ständerat Ja, ist aber noch nichts besiegelt. Denn das letzte Wort zu einem tatsächlichen Verkauf der Panzer hat der Bundesrat.
Über die Ausmusterung der Panzer entscheidet der Ständerat im Rahmen der Armeebotschaft 2023. Diese sieht insgesamt rund 1,9 Milliarden Franken für das Rüstungsprogramm, das Immobilienprogramm und die Beschaffung von Armeematerial vor.
Beratung im Ständerat am 26. September.
Darum macht der Leopard mit der Nummer 6 den Unterschied
Mit dem Leopard 2 A6 liefert Deutschland einen hochmodernen Kampfpanzer an die Ukraine. Welche Vor- und Nachteile der Hightech-Bolide im Kampf gegen die russischen Truppen hat, erfährst du im Video.