Zürcher Opernhaus Gong kostet Chorsänger das Gehör

tpfi

3.6.2019

Ein Sänger am Züricher Opernhaus büsste nach zu lauten Soundeffekten sein Gehör ein. Seine Klage gegen die Verantwortlichen wurde abgewiesen.
Ein Sänger am Züricher Opernhaus büsste nach zu lauten Soundeffekten sein Gehör ein. Seine Klage gegen die Verantwortlichen wurde abgewiesen.
Bild: Keystone

Zu laute Soundeffekte am Zürcher Opernhaus haben zu einem Lärmtrauma und schliesslich dem Gehörverlust eines Chorsängers geführt. Der Mann reichte Strafanzeige ein — das Obergericht lehnte einen Schuldspruch nun ab.

Bereits im Januar 2008 kam es während einer Probe am Zürcher Opernhaus zu einem enorm lauten Donnerknall. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, klagten darauf mehrere Chorsänger über Gehörprobleme. Mindestens einer konnte in der Folgen nicht mehr als Sänger tätig sein. Ein weiterer von dem Knall betroffener Sänger klagte zwar eine Zeit lang über Pfeif- und Zischgeräusche im Ohr, dennoch konnte er weitersingen.

Als im Jahr 2011 bei einer Probe wieder ein viel zu lauter Gong eingespielt wurde, war es um das vorbelastete Gehör des Sängers endgültig geschehen. Er konnte seine Arbeit nicht mehr wieder aufnehmen. Daraufhin reichte der Mann Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Opernhauses ein.

Jetzt, fast acht Jahre danach, ist das Obergericht zum Schluss gekommen, dass niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, so der «Tagesanzeiger». Zweimal stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung in der Sache ein, zweimal wehrte sich der Mann, erfolglos. Das Obergericht hat die zweite Beschwerde unlängst abgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Urteilsbegründung auf ein Gutachten von Suva und Empa. «Die Spezialisten hatten die damalige Situation nachgestellt, dabei den Schall gemessen und festgestellt, dass die Grenzwerte selbst beim ungünstigsten möglichen Szenario eingehalten wurden», heisst es im «Tagesanzeiger». Dieses Gutachten sei «nachvollziehbar, schlüssig und vollständig», so das Gericht.

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