Oralsex-Angebot und Küsse Mann belästigt Sitznachbarn auf Swiss-Flug und greift ihn an

Sven Ziegler

7.8.2024

Ein Swiss-Flug beschäftigte das Bundesstrafgericht. (Symbolbild)
Ein Swiss-Flug beschäftigte das Bundesstrafgericht. (Symbolbild)
sda

An Bord einer Swiss-Maschine kam es im April vergangenen Jahres zu einem Übergriff. Ein älterer Mann belästigte dabei einen jüngeren Herrn und griff diesen an.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Auf einem Swiss-Flug belästigte ein Mann seinen Sitznachbarn sexuell und griff ihn an.
  • Der Mann habe seinem Sitznachbarn unter anderem in den Schritt gegriffen, ihn geküsst und ihm Oralsex angeboten.
  • Schliesslich eskalierte die Situation, der Mann schlug seinem Nachbarn eine Wasserflasche ins Gesicht.
  • Nun wurde der Mann verurteilt.

Auf einem Swiss-Flug vom 24. auf den 25. April 2023 kam es zu einem Vorfall, bei dem ein älterer Mann seinen jüngeren Sitznachbarn sexuell belästigte und tätlich angriff.

Laut Schilderungen des jungen Mannes begann der Vorfall, als der Ältere wiederholt seinen Ellbogen in seine Nähe geschoben habe. Der Jüngere habe ihn daraufhin angesprochen, die beiden hätten sich unterhalten, berichtet der «Tages-Anzeiger» unter Berufung auf ein Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. 

Später habe ihm der Ältere erzählt, dass er schwul sei und besondere sexuelle Vorlieben habe. Der Jüngere versuchte laut den Schilderungen daraufhin, den Älteren zu ignorieren, indem er seine Kopfhörer aufsetzte. 

Eskalation mit Wasserflasche

Der ältere Mann habe ihn allerdings weiter belästigt. So habe er sich über ihn gebeugt und gefragt, ob er ihm «eins blasen» solle. Der Mann habe ihm über den Arm gestreichelt, ihn geküsst und gesagt: «Komm Junge, du hast es doch noch nie probiert.»

Schliesslich eskalierte die Situation, als der Jüngere einen neuen Sitzplatz erhielt. Der Ältere habe ihn an seinem neuen Platz aufgesucht, der Mann stiess ihn weg. Der Ältere schlug ihm daraufhin eine volle Wasserflasche ins Gesicht. Eine Zeugin bestätigte den Angriff.

Nach der Landung in Zürich bestritt der Ältere die Vorwürfe, führte die Berührungen auf die engen Sitze und seinen betrunkenen Zustand zurück und behauptete, der Jüngere habe ihn ebenfalls angegriffen. Zudem habe er «eventuell einen Blackout» gehabt, so könne er sich an gewisse Geschehnisse nicht mehr erinnern.

Das Gericht befand seine Aussagen jedoch als widersprüchlich und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 900 Franken und Verfahrenskosten von 2177 Franken. Der Verurteilte will dagegen Berufung einlegen.