Schliessungen Militär hilft bei bei der Grenzsicherung mit

sda/tafu

27.3.2020

Das Zollpersonal bekommt Unterstützung von Militärpolizei und Milizbataillon.
Das Zollpersonal bekommt Unterstützung von Militärpolizei und Milizbataillon.
Bild: Keystone

Weil das Zollpersonal aufgrund der Grenzschliessungen stark belastet ist, sollen nun Militärpolizisten und ein Milizbataillon an den Landesgrenzen aushelfen.

Das wegen der Covid-19-Pandemie verschärfte Grenzregime fordert das Zollpersonal. Darum helfen Militärpolizisten und ein Milizbataillon an den Grenzen aus. Ihr Einsatz startete am Freitag und ist bis Ende Juni befristet.

Die Unterstützung dient der «längeren Durchhaltefähigkeit» ihres Personals, wie die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) mitteilte. Die EZV kann die verschärften Kontrollen an der Grenze und im Hinterland mit ihrem Personal nicht über längere Zeit aufrechterhalten.



Deshalb beantragten das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Unterstützung durch die Armee. Diese erfolgt im Rahmen des vom Bundesrat beschlossenen Einsatzes von bis zu 8'000 Wehrleuten. So helfen 50 Berufsleute von der Militärpolizei und ein Milizbataillon entlang der Grenze aus.

Die Armeeangehörigen arbeiten in verschiedenen Bereichen. Darunter fallen etwa Sicherungsaufgaben beim Personenverkehr, Unterstützung bei der Verkehrsregelung sowie die Überwachung von Grenzübergängen und Geländeabschnitten. Das Militärpersonal vollzieht seinen Dienst bewaffnet.

Speziell geschult

Die Armeeangehörigen wurden vorgängig für ihre Aufgaben ausgebildet. Die Schulung umfasste den Angaben der EZV gemäss unter anderem klar definierte Einsatz- und Verhaltensregeln und detailliert festgelegte Kompetenzen. Den Anordnungen des eingesetzten Militärs ist Folge zu leisten. Widerhandlungen können mit Ordnungsbussen oder in einem Strafverfahren geahndet werden.

Der Bundesrat hatte das Regime an den Grenzen zu den Nachbarländern in den vergangenen Wochen schrittweise verschärft. Er führte Grenzkontrollen ein und beschränkte die Einreise. Die EZV schloss kleinere Grenzübergänge und leitete den Grenzverkehr auf grössere Übergänge.



Die Einreise aus Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich ist nur noch Schweizerinnen und Schweizern, Personen mit Aufenthaltsbewilligung sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Der Transit- und der Warenverkehr sind nicht eingeschränkt .

Chronologie der Coronavirus-Krise

Zurück zur Startseite