Zürich Mit dem Porsche in die Klimademo? Video entlastet beschuldigten Fahrer

tmxh / SDA

4.10.2019

Der nun teilweise freigesprochene Fahrer fuhr ein Auto des Typs Porsche Panamera.
Der nun teilweise freigesprochene Fahrer fuhr ein Auto des Typs Porsche Panamera.
Bild: Keystone/Symbolbild

Der Porschefahrer, der in Zürich mit aufheulendem Motor in Teilnehmer einer Klimademo gefahren sein soll, ist entlastet: Ein privat aufgenommenes Video half, den angeblichen «Rowdy» freizusprechen.

Die Anschuldigungen wogen schwer: Ein Porschefahrer soll an der Zürcher Klimademo im April unmittelbar neben einer Menschenmenge mit aufheulendem Motor beschleunigt haben. Mit seinem Porsche Panamera sei der Mann auf die Menschen zugefahren, mehrere Personen hätten zur Seite springen müssen. Eine Frau sei leicht berührt worden, ein dreijähriges Kind hätte gerade noch zur Seite gezogen werden können, berichteten Augenzeugen.

Der Lenker wurde angeklagt und mit einer Geldbusse wegen mehrfacher Verkehrsregelverletzung belegt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Gefährdung des Lebens aber eingestellt. Grund dafür ist auch ein Video, dass den Porschefahrer entlastet. Die Überwachungskamera einer Synagoge habe das Geschehen an der Ecke Nüscheler-/Sihlstrasse festgehalten, die Stadtpolizei Zürich konnte die Aufnahmen auswerten.



Keine Amokfahrt

In der Entlastungsverfügung, die dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, berichte die zuständige Staatsanwältin zwar von glaubwürdig erscheinenden, «sichtlich geschockten Auskunftspersonen», die die Ereignisse «mehr oder weniger übereinstimmend» beschreiben hätten. Doch habe «es sich bei der Fahrt – entgegen den Äusserungen der zahlreichen Auskunftspersonen – nicht etwa um eine ‹Amokfahrt›» gehandelt, wie die Zeitung das Schreiben zitiert.

Vielmehr habe der Beschuldigte seinen Porsche im Schritttempo in die Demonstration gelenkt, habe abgebremst und sei zum Stillstand gekommen, «ehe er schwungvoll beschleunigte und den Porsche aus dem Demonstrationszug lenkte». «Irgendwelche Personen, insbesondere Kinder» hätten sich gar nicht vor dem Fahrzeug befunden. So fasse die Staatsanwältin zusammen: «Eine Gefährdung von Drittpersonen ist auf den Aufzeichnungen damit nicht erkennbar und kann folglich nicht belegt werden.»

Bei einer Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens hätte dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe gedroht. Nun muss der 42-Jährige wegen des Motoraufheulens lediglich eine Busse von 300 Franken entrichten.



Debatte um Legalität der Aufnahmen

Indes ist um die Legalität der privaten Überwachungsaufnahmen eine Diskussion entbrannt. Die Bilder, aufgenommen von der Kamera der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ), seien illegal, zitiert der «Tages-Anzeiger» etwa den Datenschützer Bruno Baeriswyl. Die «Überwachung des ­öffentlichen Raums ist staatlichen Stellen vorbehalten», begründe der Zürcher seine Einschätzung.

Regelungen für die private Videoüberwachung des öffentlichen Raums gibt es in Zürich bislang nicht. Gemeinderäte fordern seit Jahren eine Bewilligungspflicht, der Stadtrat lehnt das ab. Der Datenschutz verbietet Aufnahmen wie jene der Synagoge – verwendet werden dürfen sie als Beweismittel dennoch, wenn eine Person dadurch entlastet wird.

Belasten die Bilder jemanden, ist die Situation komplizierter. Hierzu gibt es, etwa in Bezug auf Dashcams, unterschiedliche Urteile. Das Bundesgericht fällte dazu bislang noch kein Urteil.

Bilder aus der Schweiz

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