Von UBS geschluckt Nationalrat diskutiert über Einsetzung einer PUK zur CS-Notfusion

gg, sda

7.6.2023 - 06:42

Nach Übernahme: UBS und Credit Suisse weiterhin separate Banken

Nach Übernahme: UBS und Credit Suisse weiterhin separate Banken

Die Grossbank UBS hat die bisherige Rivalin Credit Suisse übernommen. Das Geschäft beider Institute soll aber zunächst unabhängig voneinander laufen.

09.05.2023

Knapp drei Monate nach der Notübernahme der Grossbank Credit Suisse durch ihre Konkurrentin UBS entscheidet die grosse Kammer am Mittwochvormittag über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Ein Ja ist Formsache.

gg, sda

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK-N/S) und die Büros des National- sowie des Ständerats befürworten eine Untersuchungskommission zur CS-Krise. Der Bundesrat sicherte in der vergangenen Woche dem Parlament seine volle Unterstützung zu.

Bevor sich die PUK an die Arbeit machen kann, müssen beide Räte einem entsprechenden einfachen Bundesbeschluss zustimmen. Die grosse Kammer entscheidet am (heutigen) Mittwoch über das Geschäft, die kleine Kammer am (morgigen) Donnerstag.

Breite Untersuchung

Gemäss dem vorliegenden Bundesbeschluss soll die PUK 14 Mitglieder umfassen – je sieben aus dem National- und Ständerat. Für die Erfüllung der Aufgaben der PUK sieht das Nationalratsbüro einen Verpflichtungskredit in Höhe von fünf Millionen Franken vor.

Unter die Lupe genommen werden sollen im Zusammenhang mit der CS-Krise die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes. Ziel ist nach Aussage des Nationalratsbüros eine umfassende Untersuchung. Dabei solle die PUK nicht nur die Vorgänge unmittelbar vor der Notübernahme beleuchten, sondern auch jene der letzten Jahre.

Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll, lautete der Tenor im Vorfeld der Debatte. Das vom Nationalratsbüro vorgelegte Mandat sei so ausgestaltet, dass es diese gründliche Aufarbeitung ermögliche.

Fünfte PUK in der Geschichte

Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Entsprechend kann eine PUK insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.

In der Geschichte des Bundesstaats wurde erst vier Mal eine PUK eingesetzt: nach dem Mirage-Skandal 1961, nach der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995.