Debatte Nationalrat lehnt umstrittene Präventivhaft für Gefährder ab

SDA/twei

18.6.2020

Hausarrest statt Präventivhaft: In einer langen Debatte hat der Nationalrat künftige Massnahmen im Kampf gegen terroristische Aktivitäten beschlossen.

Der Nationalrat hat am Donnerstag über präventive Massnahmen gegen terroristische Gefährder diskutiert. Bevor er die Debatte wegen Zeitmangels unterbrach, sprach er sich gegen die Einführung einer Präventivhaft aus. Anders als die Verschärfung des Strafrechts, die der Nationalrat am Dienstag beschlossen hat, zielen die präventiven polizeilichen Massnahmen auf sogenannte Gefährder. Als Gefährder gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

Wenn therapeutische oder integrative Massnahmen nicht anschlagen, soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gegen sie eine Melde- oder Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbote, Rayonverbote, Hausarrest oder Ausreiseverbote verhängen dürfen. Diese präventiven Massnahmen sind auf sechs Monate befristet, sie können aber einmalig um maximal sechs Monate verlängert werden.



Der Hausarrest kann bis zu drei Monate dauern und darf zwei Mal um jeweils maximal drei Monate verlängert werden. Der Hausarrest ist die einzige Massnahme, die vorgängig von einem Gericht überprüft werden muss. Bei allen anderen ist nur eine nachträgliche Beschwerde möglich.

Im Konflikt mit Menschenrechten

Die bürgerliche Mehrheit zeigte sich von der Notwendigkeit der Gesetzesänderung überzeugt: «Es sind präventive Massnahmen, die den Polizeiorganen erlauben, einen Terroranschlag möglichst zu verhindern», erklärte Kommissionssprecher Mauro Tuena (SVP/ZH). SP, Grüne und Grünliberale sahen das grundsätzlich anders: Menschenrechte dürften nicht für die Terrorbekämpfung geopfert werden, warnte Katja Christ (GLP/BS). Die Anträge, nicht auf die Vorlage einzutreten oder diese an den Bundesrat zurückzuschicken, fanden jedoch keine Mehrheit.

Mauro Tuena (SVP/ZH) plädierte für eine Gesetzesänderung. (Archivbild)
Mauro Tuena (SVP/ZH) plädierte für eine Gesetzesänderung. (Archivbild)
Bild: Keystone

Der Ständerat hatte sich bereits für die präventiven polizeilichen Massnahmen ausgesprochen. Die vorberatende Nationalratskommission wollte noch über dessen Entscheide hinausgehen, indem er eine Präventivhaft beantragte. Damit sollten Personen aus dem Verkehr gezogen werden, die etwa zu Gewalt und Terror aufrufen, Terror finanzieren oder diesen unterstützen.

Für die Kommissionsmehrheit wog der Sicherheitsgewinn schwerer als die Menschenrechte. Ein Gutachten im Auftrag von Bund und Kantonen kam jedoch zum Schluss, dass die Präventivhaft gegen die EMRK verstösst. Beat Flach (GLP/AG) bezeichnete die Präventivhaft als «komplette Willkür». Der Nationalrat sprach sich mit 113 zu 78 Stimmen dagegen aus.

Intervention aus dem Ausland

Dem Hausarrest stimmte der Nationalrat zu, doch auch dieser war umstritten. Die Diskussion darüber lief auf einen Glaubensstreit hinaus, der schon lange vor der Ratsdebatte begonnen hatte. Die Menschenrechtsbeauftragte des Europarats hatte die EMRK-Konformität der Massnahmen in einem Brief ans Justiz- und Polizeidepartement in Zweifel gezogen. Das Gutachten von Bund und Kantonen hingegen kam zum Schluss, dass der Hausarrest EMRK-konform und auch in Übereinstimmung mit der Uno-Kinderrechtskonvention umgesetzt werden kann.

Die Rechte der Kinder sind betroffen, weil gemäss den Entscheiden des Ständerats präventive Massnahmen wie Kontakt- oder Rayonverbote schon gegen 12-Jährige angeordnet werden können. Hausarrest ist ab 15 Jahren möglich. Aus «unzähligen» Fällen in Europa wisse man, dass Terroranschläge auch von Minderjährigen ausgeführt würden, sagte Kommissionssprecher Tuena. Der Nationalrat entscheidet am Freitagmorgen darüber.



Mit der Gesetzesänderung soll auch die Überwachung ausgebaut werden: Das Fedpol soll die Befugnis erhalten, im Internet, in Messenger-Diensten und sozialen Medien verdeckt Fahnderinnen und Fahnder einsetzen zu können. Solche Ermittlungen unter falscher Identität dürfen nur im Zusammenhang mit schweren Straftaten durchgeführt werden, bei denen der Bund für die Strafverfolgung zuständig ist. Die Entscheide über die meisten Massnahmen stehen noch aus, ebenso die Gesamtabstimmung.

Parallel zu den präventiven Massnahmen wird das Strafrecht verschärft. Der Nationalrat hat diese Vorlage am Dienstag gutgeheissen. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafnorm. Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Der Ständerat hat beide Vorlagen bereits gutgeheissen.

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