Ältere Arbeitslose Räte nähern sich bei Überbrückungsrente an

SDA/uri

29.4.2020

Ein älterer Arbeitssuchender wartet am Empfang im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Thun. (Symolbild)
Ein älterer Arbeitssuchender wartet am Empfang im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Thun. (Symolbild)
Bild: Keystone

Die Streitpunkte werden langsam weniger: Die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose dürfte die Staatskasse weniger teuer zu stehen kommen, als ursprünglich vom Bundesrat veranschlagt.

Statt rund 230 Millionen für 4600 potenzielle Bezügerinnen und Bezüger der sogenannten Überbrückungsrente wollen die Räte nur 150 Millionen für 3400 Betroffene ausgeben. Zwei Differenzen verbleiben jedoch noch.

Wegen der Corona-Epidemie war die Frühjahrssession frühzeitig abgebrochen worden. Bei den Überbrückungsleistungen für ältere Ausgesteuerte standen die Räte in der letzten Runde der Differenzbereinigung kurz vor einer Einigung.

Alle Parteien mit Ausnahme der SVP wollten die Überbrückungsrente als Wahlkampfvehikel gegen die Begrenzungsinitiative nutzen, die eigentlich am 17. Mai zur Abstimmung gekommen wäre. Das Volk wird nun voraussichtlich am 27. September über die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU abstimmen können.



Maximal zwei Differenzen

Das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistungen könnte bereits in der Sommersession im Juni vom Parlament verabschiedet werden. Die Zeichen dafür stehen gut. Falls der Nationalrat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) folgt, verbleibt nur noch eine Differenz, um die sich dann die Einigungskonferenz kümmern müsste.

Es geht um die Höhe des Plafonds für Alleinstehende, bei dem der Ständerat den Faktor 2 des allgemeinen Lebensbedarfs vorsieht, der Nationalrat aber das 2,25-Fache. Die einstimmige Nationalratskommission will an diesem Beschluss festhalten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Zudem schlägt die SGK mit 20 zu 5 Stimmen vor, dass dieser Plafond auch die separat vergüteten Krankheits- und Behinderungskosten beinhalten soll. Dies entspricht dem Willen des Ständerats. Eine Minderheit beantragt, am Beschluss des Nationalrats festzuhalten. Schlimmstenfalls verblieben also zwei Differenzen in der Vorlage.



Einigung bei zentralen Punkten

Geeinigt haben sich die Räte bereits darüber, dass die Überbrückungsrente gegen oben begrenzt sein soll. Auch den Bezügerkreis will das Parlament im Vergleich zum Bundesratsentwurf verkleinern. Insgesamt haben sich die Bürgerlichen in wichtigen Punkten durchgesetzt.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen sollen nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen haben. Überbrückungsleistungen beantragen könnten Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt.

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