Tödlicher UnfallRestrisiko für SBB-Zugpersonal bleibt bestehen
SDA/gbi
9.6.2020
Nach dem Unfalltod eines Zugchefs 2019 in Baden AG haben die SBB den Abfahrtsprozess angepasst. Dennoch bestehe an gewissen Bahnhöfen noch immer ein «Sicherheitsdefizit», hält die Untersuchungsbehörde Sust fest.
Der Arbeitsunfall eines Zugchefs hatte tiefe Betroffenheit bei der SBB-Belegschaft ausgelöst: Der 54-Jährige hatte am 4. August 2019 im Interregio Basel–Zürich gearbeitet. Bei der Abfahrt am Bahnhof Baden AG um 00:10 Uhr wurde er von der sich schliessenden Türe eingeklemmt und mitgeschleift worden. Der Zugchef zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.
Der Einklemmschutz funktionierte nicht, wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in ihrem Zwischenbericht wenige Wochen nach dem Unfall festhielt. Das Kontrollsystem könne dem Lokführer falsche Informationen anzeigen. Am heutigen Dienstag hat die Sust nun ihren Schlussbericht veröffentlicht.
Darin benennt sie ein Restrisiko in Bahnhöfen, bei denen die Abfahrtserlaubnis für Pendelzugskompositionen mit dem Einheitswagen IV noch mittels Abfertigungsskasten erteilt wird. In diesen Bahnhöfen erteilt der Zugchef die Abfahrtserlaubnis, bevor er in den Zug einsteigt und seine Türe schliesst.
Wenn ein technischer Defekt bei der Türe vorliege, werde die Türe beim Lokführer als geschlossen rückgemeldet, obwohl diese noch nicht geschlossen sei, heisst es im Sust-Bericht: «So besteht das Risiko, dass der Zug abfährt, bevor der Zugchef eingestiegen ist, weiterhin.» Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Sust den SBB, zu prüfen, ob das Risiko für das Zugpersonal tragbar sei.
SBB verweisen auf Verbesserungen
Die SBB haben nach eigenen Angaben dieses Restrisiko bei der Einführung des neuen Abfertigungsprozesses beurteilt, der ab Ende September 2019 angepasst wurde. Mit einem neuen Türblattkontrollschalter werde eine zusätzliche technische Sicherheitsbarriere eingebaut, damit die Türen beim Lokpersonal zuverlässig als «geschlossen» rückgemeldet würden, halten die SBB in einer Medienmitteilung fest.
Die Sust schreibt in ihrem Schlussbericht auch, dass beim für die Türkontrolle vorgesehenen und alle fünf Tage fälligen Instandhaltungsmodul die Zeit nicht ausreiche, um alles Notwendige zu kontrollieren. Die SBB weisen darauf hin, dass es sich dabei um Erfahrungswerte handle und nicht um zeitliche Vorgaben.
Die Mitarbeitenden seien angehalten, so viel Zeit wie nötig aufzuwenden, um die Arbeit in der geforderten Qualität ausführen zu können. Die Erkenntnis der Sust sei inzwischen für die Festlegung der Planungswerte dieser Instandhaltungsmodule berücksichtigt worden, halten die SBB fest.
Sicherheit erhöht
Die SBB weisen zudem darauf hin, nach dem tödlichen Arbeitsunfall sei eine Reihe von Massnahmen eingeleitet worden, um die Sicherheit für Mitarbeitende und Reisende weiter zu erhöhen. Man habe «umfassende Lehren» aus dem Unfall gezogen. Die Sust bestätigt in ihrem Schlussbericht, dass die zwei vom Bundesamt für Verkehr (BAV) verfügten Empfehlungen umgesetzt wurden.